Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei im Blankenlocher Krokusweg plant ein Investor den Neubau von Wohngebäuden. Um die Umsetzung rechtlich abzusichern, hat die Stadtverwaltung einen Durchführungsvertag mit dem Vorhabensträger erarbeitet, der nun vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Wichtige Punkte im Durchführungsvertrag sind, dass ein bestimmter Anteil der Wohnungen sozial gefördert, der KfW 40-Gebäudestandard eingehalten sowie der Bauantrag innerhalb von neun Monaten nach Beschluss des Bebauungsplans eingereicht werden muss. Spätestens fünf Jahre später ist das Vorhaben fertigzustellen.
Verstößt der Vorhabensträger gegen den Durchführungstrag wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig. Im April soll der Satzungsbeschluss erfolgen. Der Gemeinderat stimmte dem Durchführungsvertrag bei drei Enthaltungen zu.
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