Tiere und Pflanzen sind darauf angewiesen, dass sie nicht abgegrenzt in kleinen Biotopen leben, sondern dass ihre Lebensräume miteinander verbunden sind. Dadurch kann ein Austausch stattfinden, der auch zu einer genetischen Vielfalt beiträgt. Nach Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes muss sich auch Stutensee mit der sogenannten “Biotopverbundplanung” befassen. Erste Ergebnisse sollen im April der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Vor einem Jahr, im März 2023, hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik das Büro Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde, mit der Planung für die Stutenseer Gemarkung beauftragt. Bisher habe das Fachbüro eine umfangreiche Datenanalyse zu allen in Stutensee vorkommenden Biotoptypen und weiteren naturschutzrelevanten Flächen durchgeführt, teilt die Stadtverwaltung mit.
Bei der Begutachtung und Bewertung der Flächen soll auch die Öffentlichkeit einbezogen werden. Das Planungsbüro wird deshalb den gesamten Prozess und die Möglichkeiten der Beteiligung am Mittwoch, den 10. April um 18 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Blankenloch vorstellen.
Unmittelbar danach, am Freitag, den 12. April, wird eine Exkursion in das Gelände angeboten. Treffpunkt ist um 17 Uhr vor dem Haupteingang beim Schloss Stutensee.
Die Biotopverbundplanung soll für Stutensee nach aktuellem Stand im Mai 2025 abgeschlossen sein. Umgesetzt ist dann noch nichts. Vielmehr erhält die Stadtverwaltung einen Bericht zum aktuellen Zustand der Lebensräume sowie Vorschläge und detaillierte Beschreibungen einzelner Maßnahmen.
Die Kosten für die Biotopverbundplanung werden zu 90 Prozent vom Land übernommen.
forum Kommentare
Na das ist ja jetzt aber ein Thema, das direkt in die kürzlich erlebte, unglaubliche Entscheidungsfreudigkeit, wie beim “Flächenpool” gezeigt, sehr gut passt. Die kommunale Betrachtungsweise, scheint sich nun über gutachterliche Verständnisfähigkeit, den eigenen Verstand anzuregen um nach einfachen Begründungen für schwer erklärbare Themen zu suchen, zu entwickeln. Die Flugbahnen von Schmetterlingen oder die gerade beginnenden Veränderungen im ähnlich vergleichbaren Tierreich fliegender Bewohner in blühenden Landschaften z.B. bei der asiatischen Hornisse, sollten bei einer freien Entscheidung des vertretenden Gremiums zukünftig nicht die entscheidende Rolle spielen. Ich erinnere mich an einen Fall, dass einmal wegen dem Vorkommen von drei Knoblauchkröten, eine bereits geplante notwendige 10 km Umweg einsparende Strassentrasse, behördlich versagt wurde. Die Trasse wurde dann zehn Jahre später noch einmal geplant und auch gebaut, da sich die Knoblauchkröten anscheinend beim Knoblauchkrötenzensus gerade im Urlaub befanden, oder weil der Benzinpreis anstieg und der CO²-Gehalt der Luft fallen sollte. Anfängliche Freude ist dann in eine verantwortungsvolle Betrachtung für die monetären Anliegen dortiger Bürgerinnen und Bürgern übergegangen. Das erstellte neue Knoblauchkrötengutachten ist dann irgendwann wegen einer Überpopulation, auf der biotopisch schöneren Trassenseite, mit der Trennwirkung der neuen Strasse, die zu einer familiären Enge und dadurch zu einer stärkeren Fortpflanzung führte, begründet worden. Allerdings hat die durch die Krötenüberbevölkerung sich nun bildende Einflugschneise von Weißstörchen und deren wachsende Population wiederum zu einer schnellen Reduzierung der Pelobates fuscus geführt. Für mich eine passende Geschichte zu kostbaren, Entschuldigung, ich meinte kostspieligen Gutachten, an die sich die Tierwelt nicht unbedingt hält. Aber auch Gutachter müssen ja von was leben.
Nützt leider nichts, wenn die Stadt Stutensee in
GEHEIMEN MISSIONEN VORBEREITET, IN SCHUTZGEBIETEN ZU BAUEN !!!
Sie hat nämlich ohne Information und Einbindung der Bürgerschaft veranlasst, dass 18 Hektar Siedlungsfläche in der Grünzäsur am südlichen Ortsrand von Blankenloch im neuesten Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans eingetragen worden sind.
Eine reduzierte Grünzäsur könnte ihre Funktionen nicht mehr ausreichend erfüllen, es gäbe den Verlust als Naherholungsgebiet und die Bewirtschaftung der verbleibenden Ackerflächen würde unrentabel. Die dort vorkommenden Zauneidechsen müssten mal wieder mangels eigenem Platz nach Stutenseer geübter Art in eine Nachbargemeinde deportiert werden. Wie oft noch?
Die gleichen Flächen waren bereits einmal vorgesehen, wurden aber nach massiver Reklamation im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren vom Gemeinderat per Beschluss zusammen mit dem Lachwald aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Danach wurde in der an den Gemeinderat übergebenen Bürgerempfehlung zur „Zukunft Wohnen in Stutensee“ der Perspektivwerkstatt als Rahmenbedingung der Erhalt von Grünzäsuren festgeschrieben.
Angesichts der bevorstehenden Gemeinderatswahlen stellt sich die Frage, wie sich die zur Wahl stehenden Kandidaten zur möglichen Bebauung in der Grünzäsur positionieren.
Derzeit kann im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs jeder bis spätestens 22.03.2024 dazu seine Stellungnahme beim RVMO einreichen. Weitere Einzelheiten zum Thema finden sich auf der Homepage der Bürgerinitiative unter
https://www.Lachwald-erhalten.de
ERGÄNZUNG :
Der Flächenumfang der Gebiete im Entwurf zum Regionalplan für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungen in der Stadt Stutensee beträgt insgesamt 67,7 Hektar.
Mehr als die Hälfte der Flächen (37 Hektar) liegen ganz oder teilweise in Grünzäsuren, die damit wegfallen sollen.
Da sich im ersten Kommentar bei der Zahl ein Fehler eingeschlichen hat, hier ergänzend eine detaillierte Flächenaufstellung der betroffenen Grünzäsuren, die wegfallen sollen.
1. Vorbehaltsgebiet SERW_621_V2 nördlich von Friedrichstal
Flächengröße nach Steckbrief: 4 ha
davon betroffene Grünzäsur: 1,2 ha
Die Fläche grenzt unmittelbar entlang der ganzen Nordseite auf einen geschützten Biotop mit Feldhecken
2. Vorbehaltsgebiet SERW_621_V2 südwestlich von Spöck
Flächengröße nach Steckbrief: 21,4 ha
davon betroffene Grünzäsur: 14,8 ha
Das Vorbehaltsgebiet ist in zwei Flächen unterteilt. Dazwischen liegen 3 geschützte Biotope, die direkt an die Flächen angrenzen bzw. von den Vorbehaltsflächen eingeschlossen sind. Es handelt sich dabei um Flachland-Mähwiesen.
3. Vorbehaltsgebiet SERW_797_V1 südlich der Bebauung von Blankenloch
Flächengröße nach Steckbrief: 11,6 ha
davon betroffene Grünzäsur: 11,6 ha
Das Vorbehaltsgebiet liegt vollkommen in der bisherigen Grünzäsur und grenzt unmittelbar an die Alte Bach, deren Uferbereich an der Grenze zum Vorbehaltsgebiet als geschütztes Biotop mit Schilf-Röhrichte eingetragen ist.
Die Stadt handelt mit der Herausnahme von Grünzäsuren unseriös und respektlos, weil in der Bürgerempfehlung aus der Bürgerbeteiligung Perspektivwerkstatt „Zukunft Wohnen in Stutensee“ festgeschrieben ist:
“GRÜNZÄSUREN SOLLEN ERHALTEN WERDEN”
Dadurch stellt die Stadt zukünftige Bürgerbeteiligungen selbst in Frage, wenn deren Ergebnisse keine Rolle spielen. ALSO, sofortiger Verzicht auf die oben angeführten Flächen, damit die Grünzäsuren als Schutzgebiete bleiben!
Für Interessierte der Link zur Raumnutzungskarte des 4. Regionalplans:
https://cloud.region-karlsruhe.de/index.php/s/bcS4vevPUnzOZP1
Die jetzt so notwendig beschriebenen Tierwechselkorridore, Kühleffekte und Naherholungsangebote gibt es nicht erst seit heute. Schnellere Züge und hohe Zunahme des Bahnverkehrs, Stadtbahnausbau, zunehmende Verkehrsdichte und auch die vom damaligen Gemeinderat von Blankenloch und Büchig, ermöglichten Ansiedlungsmöglichkeiten und Angebote zum Wohnen und Bauen jetziger Tier-, Wald- und Naturschützer in damaligen Grün-und Landschaftserholungsgebieten, stellen diese einseitig, starke Oppositionsdenkweise – jetzt in Dichte und Höhe, statt in Breite zu denken, gewaltig in in Frage.