Stadt sucht Unterstützung bei anstehenden Wahlen

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Von Martin Strohal | 14.04.2024 15:00 | Keine Kommentare

Die Europa- und Kommunalwahlen stehen vor der Tür. Am Sonntag, den 9. Juni, sind die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Damit alles geordnet abläuft und die Stimmen anschließend korrekt ausgezählt werden, sucht die Stadtverwaltung noch freiwillige Helferinnen und Helfer.

Es gibt zwei Arten von Aufgaben für die Wahlhelfer:innen: Zum einen muss der eigentliche Wahlvorgang am Sonntag betreut werden. Dazu gehört die Ausgabe der Stimmzettel im Wahlraum, nachdem geprüft wurde, ob die Person wahlberechtigt ist. Zum anderen müssen die Stimmen nach Schließung der Wahllokale ausgezählt werden.

Die Arbeit am Wahlsonntag wird in zwei Schichten aufgeteilt, so dass die Helfer:innen nicht den ganzen Tag vor Ort sein müssen. Die erste Schicht dauert von 7:50 Uhr bis 13 Uhr, die zweite von 13 bis 18 Uhr.

Im Anschluss werden noch vor Ort die Stimmen der Europawahl ausgezählt. Hierzu müssen sämtliche Wahlhelfer:innen wieder anwesend sein. Danach geht es im Rathaus in Blankenloch weiter, wo das Ergebnis der Kreistagswahl ausgezählt wird.

Am Montag werden im Rathaus zuerst die Stimmen der Gemeinderatswahl und anschließend der Ortschaftsratswahlen ausgezählt. Während die einen Helfenden die Zettel auswerten, geben andere die Daten in eine entsprechende Software ein. Vor der Wahl wird eine Schulung hierzu angeboten.

Wer sich als Wahlhelfer:in meldet, muss sowohl am Sonntag als auch am Montag teilnehmen, damit die Arbeit immer in derselben Besetzung erfolgt. Für Berufstätige stellt die Stadtverwaltung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Mit diesem ist dann die Freistellung und gegebenenfalls die Lohnfortzahlung beziehungsweise Sonderurlaub am Montag zu besprechen. Generell kann jeder helfen, der wahlberechtigt ist und nicht selbst bei den Wahlen kandidiert.

Für ihre Arbeit erhalten die Wahlhelferinnen und -helfer eine finanzielle Entschädigung. Diese ist abhängig von der jeweiligen Art und Dauer der Tätigkeit. Bei mehr als sechs Stunden sind das beispielsweise 90 Euro pro Tag und Person. Die konkreten Daten ergeben sich aus der entsprechenden Satzung.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website der Stadtverwaltung zu finden.

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