Antrag: Mehr Rechte für den Ortschaftsrat

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Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 29.05.2024 10:02 | Keine Kommentare

In der nächsten Sitzung des Stutenseer Gemeinderats am kommenden Montag soll über eine veränderte Hauptsatzung beraten werden. Die Fraktionen von CDU/FDP, Freien Wählern und Junge Liste haben einen Antrag gestellt, um den Ortschaftsräten mehr Rechte als bisher einzuräumen. Damit sollen die lokale Selbstverwaltung und die demokratische Teilhabe gefördert werden, so die Fraktionen in einer Pressemitteilung.

Die Hauptsatzung regelt die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Gremien der Stadt wie Gemeinderat, Ausschüssen und Ortschaftsräten sowie der Oberbürgermeisterin. Darin sind auch die Befugnisse geregelt, beispielsweise wer bis zu welchem Geldbetrag allein entscheiden darf und wann andere Gremien einbezogen werden müssen.

Während die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage für den Gemeinderat die Zahlenwerte fast überall erhöht, soll die Zuständigkeit der Ortschaftsräte bei 20.000 Euro bestehen bleiben. Außerdem soll ihnen das Recht zur Anhörung bei der Ernennung, Einstellung und Entlassung der hauptsächlich in der örtlichen Verwaltung eingesetzten Bediensteten entzogen werden.

Der Antrag von CDU/FDP, Freien Wählern und Junge Liste sieht hingegen mehr Befugnisse vor als die Ortschaftsräte bislang haben.

Die Liste der wichtigen Angelegenheiten, zu denen die Ortschaftsräte angehört werden müssen, soll ergänzt werden um die folgenden Punkte:

  • der Erlass, die Aufhebung oder Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen, sofern sie nicht für die Gesamtstadt gelten
  • Änderungen der Hauptsatzung, durch die die Ortschaft unmittelbar berührt wird
  • die Festsetzung von Abgaben und Tarifen, sofern sie nicht für die Gesamtstadt gelten
  • Veräußerung, Tausch und Erwerb von Grundeigentum im Rahmen der Fortentwicklung, sowie bei der Ansiedlung immissions- und emissionsrelevanter Industriebetriebe
  • Feuerwehrwesen, die jeweilige Abteilung betreffend
  • Städtepartnerschaft
  • die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Bei Angelegenheiten, die der Ortschaftsrat im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel selbst entscheiden darf, soll die Grenze von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden.

Die Antragsteller wollen mit diesen Änderungen die “lokale Expertise in den Stadtteilen besser nutzen” und die Bürger:innen in die Entscheidungsprozesse vor Ort besser einbinden. Die Übertragung von Aufgaben auf die Ortschaftsräte soll die zentrale Verwaltung entlasten und Entscheidungsprozesse beschleunigen. Letztlich soll dadurch das Gemeinschaftsgefühl und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden, erhoffen sich die Fraktionen.

Über den Antrag hat der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni zu entscheiden.

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