CDU/FDP: Grundsteuerreform ohne mehr Einnahmen für die Stadt

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Von Redaktion meinstutensee.de | 17.09.2024 20:25 | 1 Kommentar

Die CDU/FDP-Fraktion im Gemeinderat von Stutensee fordert eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Darüber informiert sie in einer Pressemitteilung. Zudem erwartet die Fraktion eine Informationsveranstaltung zu dem Thema.

Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Berechnungsmethode der Grundsteuer in Baden-Württemberg in Kraft. Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten alle Grundstücke auf Basis neuer Bodenrichtwerte neu bewertet werden. Durch den sogenannten Hebesatz haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, die Steuereinnahmen für ihr Gebiet anzupassen.

Der Hebesetz der Grundsteuer B, also für bauliche Grundstücke, liegt in Stutensee bei 370 Prozent. Die neue Grundsteuer werde mit demselben Hebesatz zu deutlichen Mehreinnahmen für Stutensee führen, so die CDU/FDP-Fraktion.

Sie plädiert dafür, den Hebesatz zu senken, um das Steuereinkommen unverändert zu lassen. “Wir wollen keine verdeckte Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform”, so Tobias Walter, Vorsitzender der Fraktion.

Auf die Bewertung der Grundstücke hat die Stadt Stutensee keinen Einfluss. Deshalb werden manche Grundstückseigentümer künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen, andere dafür weniger. Die Fraktion fordert eine Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal, um die Bevölkerung über dieses Thema zu informieren. Es seien viele falsche Informationen im Umlauf, so Walter. Deshalb sei eine gute Informationsveranstaltung wichtig.

Stutensee hat die Grundsteuer B zuletzt vor drei Jahren um zehn Prozentpunkte erhöht. Da die finanzielle Situation der Stadt nicht gut ist und das Regierungspräsidium auf Haushaltskonsolidierungen drängt, schließt Tobias Walter persönlich eine spätere Erhöhung der Grundsteuer nicht generell aus. Im Rahmen der Umstellung solle jedoch Transparenz herrschen.

forum Kommentare

Darius

Dass Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuerreform mit der Auflage verursacht, dass in Summe die Grundsteuereinnahmen für die Gemeinden nicht erhöht werden durfte? Lediglich die Verteilung muss neu und sollte gerechter auf die Grundstücke und deren Nutzung verteilt werden. Die Selbstbedienungsmentalität mancher Gemeinden ist absolut inakzeptabel.