Ab dem 15. Juni ist der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschulen, der flexiblen Nachmittagsbetreuung von Horten an Schulen sowie der Ganztagesbetrieb grundsätzlich wieder zulässig, soweit auch wieder entsprechender Präsenzunterricht …
Vor dem Hintergrund der jüngsten Lockerungen der CoronaVO hat das Land auch die eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebs von Freiluftsportanlagen ab dem 11. Mai in der CoronaVO Sportstätten geregelt. Diese gelte …