Amtsblatt: 6 Wochen vor Wahlen keine Berichte der Parteien

Symbolbild

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Von Martin Strohal | 28.01.2016 21:27 | 2 Kommentare

Bereits im Dezember hatte eine Änderung der Gemeindeordnung (GemO)  für lebhafte Diskussionen im Gemeinderat gesorgt (wir berichteten). Die komplette Überarbeitung der Veröffentlichungsrichtlinien war erst einmal aufgeschoben worden. Trotzdem konnte sich der Gemeinderat nicht zu einer Einigung über den Veröffentlichungsstopp von Parteien vor Wahlen durchringen.

Der baden-württembergische Landtag hatte beschlossen, dass ein offizielles Amtsblatt politisch neutral sein muss und deshalb eine gewisse Zeit vor Wahlen nicht von Parteien zur Wahlwerbung genutzt werden darf. Die Landesregierung wollte damit richterliche Entscheidungen zu dem Thema im Gesetz festschreiben. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg sieht eine Karenzzeit von 5-6 Monaten als sinnvoll an.

Er [der Gemeinderat] hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmen Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen.

(Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, Art. 1, 2. (14.10.2015))

Die Landesregierung hat das Gesetz recht schwammig formuliert und nur eine Maximaldauer von 6 Monaten vorgegeben. Über die Mindestdauer entbrannte dann auch in der Januar-Sitzung wieder eine Diskussion im Stutenseer Gemeinderat. Die Verwaltung empfahl eine Karenzzeit von 6 Wochen.

Ansgar Mayr (CDU) verwies auf Nachbarkommunen: In Ettlingen würden 2 Wochen gelten und in Königsbach-Stein 4 Wochen. Deshalb stellte er für die CDU den Gegenantrag, eine Karenzzeit von 2 Wochen zu beschließen.

Heinrich Sickinger (SPD) hielt dagegen, dass die Briefwahlunterlagen bereits frühzeitig verteilt würden, so dass bereits einige Mitbürger ihre Stimme abgegeben hätten, noch bevor eine Karenzzeit von 2 Wochen in Kraft treten würde. Bei 6 Wochen würde sich Stutensee nichts vergeben, und damit könne man die Sache doch bewenden lassen. Schließlich würden rechtliche Probleme auf die Verwaltung zurückfallen, nicht auf die einzelnen Gemeinderäte. Das solle man der Verwaltung nicht antun.

Thomas Schoch, der verwaltungsseitig die Wahlen in Stutensee organisiert, bestätigte, dass die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Landtagswahl am 8. Februar verschickt werden.

Ludwig-W. Heidt (Freie Wähler) hielt es persönlich für höchst zweifelhaft, dass sechs Veröffentlichungen wahlentscheidend sein sollen. Wenn vom Innenministerium 3 Monate angestreibt worden seien und in Karlsruhe kürzlich 8 Wochen beschlossen wurden, müssten mit 6 Wochen alle leben können. “Ich möchte die Verwaltung schützen. Wir haben eine maßgebliche Verantwortung für den Verwaltungsapparat.”

Auch Ludwig Streib (Grüne) schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, schließlich wolle er nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Als Hauptgrund benannte er die Briefwahl.

Die CDU-/FDP-Fraktion überzeugte das nicht. Kurt Gorenflo bemerkte, dass es Briefwahl schon immer gegeben habe und dass man immer bis zur Wahl schreiben konnte. Er wollte wissen, ob denn Anzeigen der Parteien im Amtsblatt auch unter die Karenzzeit fallen würden.

Oberbürgermeister Demal bestätigte, dass Anzeigen geschaltet werden könnten. Diese würden direkt vom Verlag geprüft werden. Der Amtsblatt-Teil sei etwas anderes. Es handele sich dabei um das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde und sei zur politischen Neutralität verpflichtet. Ein Ignorieren der Karenzzeit sei unzulässige Wählerbeeinflussung.

“Diese Argumente sind Augenwischerei”, meinte Anwalt und CDU-Fraktionsmitglied Patrick Wauer. “Jede Karenzzeit stellt eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und der Möglichkeiten der Parteien dar, sich im Wahlkampf zu äußern. Deshalb sollte man sie möglichst zurückhaltend einsetzen.” Gesetzeswidrig sei der 2-Wochen-Vorschlag der CDU keinesfalls, schließlich sei im Gesetz keine Mindestzeit angegeben. Und wenn Karlsruhe sich mit 2 Monaten auf dünnem Eis befinden sollen, dann wären 6 Wochen ja noch schlechter.

OB Demal verwies daraufhin auf eine Landtagsdrucksache, die 3 bis 6 Monate empfehle aufgrund der rechtlichen Vorgaben. Heilbronn habe z.B. 5 Monate beschlossen. Das Regierungspräsidium befasse sich derzeit mit der Regelung in Karlsruhe. Erkenntnisse dazu gebe es noch keine. Der Städtetag weise darauf hin, dass Gerichte bei dem Thema sehr empfindlich seien. Es stünden Meinungsfreiheit gegen Neutralitätsgebot.

Ludwig-W. Heidt konterte die Stellungnahme von Patrick Wauer: Wenn die CDU schon für eine möglichst kurze Karenzzeit sei, dann wären doch 72 Stunden vor der Wahl konsequent. Bei Kommunalwahl sei es ja so, dass alle Kandidaten gleichberechtigt von der Stadtverwaltung vorgestellt würden. Das sei von der Karenzzeit nicht betroffen.

Gegen Ende der Diskussion mischte sich noch einmal Heinrich Sickinger ein:  “Das ist doch ein Streit um Kaisers Bart. Parteibeiträge im Amtsblatt werden eh nicht gelesen.” Außerdem bleibe den Parteien ein Hinweis auf ihre Homepage unbenommen. Dort könnten sie dann weitere Inhalte unterbringen.

Das bestätigte OB Demal. Bei Verweisen auf eine Homepage handele es sich nicht um redaktionelle Inhalte.

Daraufhin wollte Nicole La Croix (CDU) wissen, ob denn Hinweise auf Veranstaltungen noch möglich seien. “Ja, aber ohne Inhalte”, antwortete der OB.

Für den Antrag der CDU – 2 Wochen Karenzzeit – stimmte dann nur die CDU-/FDP-Fraktion (9 dafür, 1 Enthaltung). Der Vorschlag der Verwaltung – 6 Wochen Karenzzeit – wurde gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen. Da es bis zur Landtagswahl nur noch gut sechs Wochen sind, werden ab der nächsten Ausgabe des Amtsblattes bis zur Wahl keine Berichte der Parteien und Wählergemeinschaften mehr veröffentlicht.

forum Kommentare

Wir waren ja auch dort und haben uns ein bisschen Realsatire angesehen. Was uns schockiert: unsere Meinung deckt sich am ehesten mit der der Dorf-CDU…

Hand aufs Herz … es gibt Schlimmeres, oder? ;-)