Wohnen mit der Sonne: Wichtige Hürde genommen

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 15.12.2016 21:19 | 2 Kommentare

Schon seit längerer Zeit steht die Umsetzung des letzten Unterabschnitts des Friedrichstaler Neubaugebiets “Wohnen mit der Sonne” an (wir berichteten mehrfach). In der jüngsten Sitzung des Friedrichstaler Ortschaftsrats konnte Ortsvorsteher Lutz Schönthal verkünden, dass die Unterschriften aller Flurstückseigentümer jetzt vorliegen. Damit kann nun das Bodenordnungsverfahren beginnen, das schätzungsweise sechs Monate dauern wird. Darauf folgen die Erschließungsarbeiten (Bau von Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Straßen und Gehwegen). Dieser Schritt wird etwa acht Monate in Anspruch nehmen. Er müsse allerdings nicht vollständig abgeschlossen sein, bevor die ersten Bauvorhaben beginnen können. Damit wäre dann im 1. Quartal 2018 zu rechnen.

“Wir sind sehr froh, dass alle Eigentümer zugestimmt haben”, betonte Schönthal. Auch wenn es sich nur um 35 Flurstücke handele, habe es aufgrund von Erbteilungen usw. 82 Beteiligte gegeben. Teilweise habe es pro Flurstück mehr als zehn Eigentümer gegeben. Durch das Bodenordnungsverfahren werden 42 Grundstücke entstehen, teils für Mehrfamilienhäuser, teils für Einzelhäuser. 16 der Grundstücke gehören der Stadt.

Plan 3. Unterabschnitt

Plan 3. Unterabschnitt

Wohnen mit der Sonne 3

forum Kommentare

Beim Kauf eines Grundstücks gehen die bestehenden Pachtvertäge des Landwirts an den neuen Besitzer über. Landespachtgesetz : Kündigung : Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluß des nächsten Jahres . Und wann wollt ihr Bauen ???? Das heißt. Wurde nicht am 4. Januar 2017 gekündigt auf den 31.12 2018, dann verlängert sich der Pachtvertrag und ihr Baut dort vor ende 2019 nichts !

Landespachtgesetz, Kündigung § 594 a