Muss das im Oktober 2016 eröffnete Pizza-Lädle (wir berichteten) tatsächlich geschlossen werden? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur den Inhaber Constantino D’Alessandro, sondern auch viele Liebhaber seiner Spezialitäten in und um Staffort. Nachdem sich das Ehepaar D’Alessandro im letzten Jahr entschieden hatte, ihr Restaurant im Vogelpark Staffort aufzugeben, um zukünftig mehr Zeit für sich zu haben, eröffnete Consti im vergangenen Jahr einen kleinen Imbiss in der Lutherstraße. “So ganz kann und werde ich mich nicht zurückziehen, ich liebe es, die Menschen mit meinem Essen zu begeistern
und zu verwöhnen”, so der gebürtige Italiener. Seitdem nutzen zahlreiche Mitbürger aus Staffort und Umgebung das Angebot, die frisch zubereiteten Speisen telefonisch zu bestellen, um sie dann abzuholen und zu Hause zu genießen.
Jetzt soll mit alledem Schluss sein: Dem Amtsgericht Karlsruhe liegt eine Klage gegen den Vermieter des Ladengeschäfts vor. Der Vorwurf: Geruchsbelästigung durch die Herstellung von Pizza, Lärmbelästigung, Verschmutzung der Außenanlagen und fehlende Parkplätze.
Das Gericht entschied – ohne sich persönlich von der Vor-Ort-Situation zu überzeugen – anhand von Angaben des Klägers – zu dessen Gunsten. Die Gewerberäume seien zwar als Ladengeschäft, nicht aber für die Gastronomie vorgesehen. Eine Metzgerei oder Bäckerei hingegen wäre allerdings denkbar, wenngleich auch diese in der Regel warme Speisen wie Fleischkäse und Pizza zubereiten und zudem deutlich längere Öffnungszeiten aufweisen.
Diese Entscheidung stößt nicht nur beim Ladenbetreiber selbst und dessen Vermieter und Angeklagten, sondern auch bei allen Liebhabern von Constis Speisen auf Unverständnis. Einige Bürger wollen den kleinen Betrieb und die Nahversorgung von Jung und Alt weiterhin aufrechterhalten und rufen zum Protest auf. “Wir wollen, dass sich das Gericht persönlich ein Bild von der Situation macht. Die Anschuldigungen des Klägers sind völlig haltlos”, so eine der Initiatorinnen der Unterschriften-Aktion, die in der vergangenen Woche ins Leben gerufen wurde.
Sollte das Urteil in etwa drei Wochen rechtskräftig werden, muss Constantino D’Alessandro umgehend die Herstellung und den Verkauf seiner Pizzen einstellen.
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