3.333 Unterschriften: Bürgerbegehren beantragt

Joachim Heger übergibt Unterschriften an Bürgermeister Edgar Geißler

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 21.08.2017 14:42 | 3 Kommentare

Quorum von 7 % weit übertroffen

Am Montag Vormittag übergab Joachim Heger, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens “Lachwald erhalten”, die gesammelten Unterschriften im Rathaus an Bürgermeister Edgar Geißler. Urlaubsbedingt waren Oberbürgermeister Klaus Demal und Bürgermeisterin Sylvia Tröger nicht anwesend. Ein Bürgerbegehren muss spätestens drei Monate nach dem Gemeinderatsbeschluss, gegen den es sich richtet, eingereicht werden. Sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung – wie bei Kommunalwahlen üblich ab 16 Jahren – müssen den Antrag unterstützen. Das wären aktuell ca. 1.350 Personen. Die Bürgerinitiative konnte 3.333 Unterschriften einsammeln (ca. 17,4 Prozent).

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Lachwald in seiner jetzigen Form zu erhalten. Der Gemeinderat hat hingegen beschlossen, gut die Hälfte der Fläche für Wohnbebauung zu nutzen. Etwa ein Drittel davon soll kostengünstigem Wohnen dienen, zwei Drittel der Baufläche sollen verkauft werden, um städtische Investitionen umsetzen zu können.

“Wir haben ein wachsames Auge”

Heger zeigte sich bei der Übergabe sehr erfreut über die Zahl, da die Zeit knapp gewesen sei und sich derzeit viele Stutenseer im Urlaub befänden. Er dankte stellvertretend für die Vertrauenspersonen insbesondere den vielen Helfern beim Sammeln der Unterschriften sowie Edgar Wunder vom Verein “Mehr Demokratie” und den Stutenseer Grünen. “Die Grünen mussten viel Kritik und Spott ertragen”, so Heger. Der Büchiger urteilte: “Wer von den Bürgern verlangt, Alternativen zur Lachwaldbebauung zu finden, hat als Politiker versagt.” Wenn sich die Politik in Stutensee nicht ändere, sei das nicht das letzte Bürgerbegehren gewesen.

Zugleich stellte Heger in Aussicht, das Abstimmungsverhalten der Stadträte künftig genau zu verfolgen und den Bürgern vor der nächsten Gemeinderatswahl im Frühjahr 2019 zur Kenntnis zu bringen. Gleiches gelte für die dann anstehende Oberbürgermeisterwahl.

Geißler: “Stadt ist stolz auf Entscheidungen im Einklang mit Bürgern”

Bürgermeister Edgar Geißler nahm den Ordner mit den Unterschriften entgegen und sagte die Prüfung zu. Alle Unterschriften müssen von wahlberechtigten Stutenseern stammen, keiner darf mehrfach unterschrieben haben. Darüber hinaus wies Geißler das allgemeine Misstrauen gegen die Verwaltung zurück: “Wir sind stolz darauf, dass wir bisher viele Entscheidungen im Einklang mit den Bürgern umsetzen konnten.” Als politisch schwierig nannte er beispielsweise den Bau der Umgehungsstraßen und der Schienenübergänge. Andere Kommunen hätten dabei größere Probleme. Auch die Flüchtlingsunterbringung sei in engem Kontakt mit den Bürgern erfolgt. In Bezug auf den Lachwald ergänzte Geißler: “Wir nehmen das Anliegen sehr ernst und sind an einem Dialog mit den Bürgern interessiert.”

Heger: “Blankenloch West ebenfalls ohne Einbindung der Bürger”

Mitglieder der Bürgerinitiative “Lachwald erhalten”

Heger widersprach der Darstellung Geißlers. Das neu geplante Gewerbegebiet “Blankenloch West” sei ebenfalls ohne Abstimmung mit den Bürgern auf den Weg gebracht worden. An dieser Stelle sei ein Wohngebiet viel sinnvoller. Straßenbahnanbindung sei ebenfalls gegeben, und die Fläche sei – im Gegensatz zum Lachwald – nicht umstritten. Bereits eine Woche nach dem Beschluss im Gemeinderat (wir berichteten) sei den Grundstückseigentümern, ein Kaufpreisangebot von 15 Euro pro Quadratmeter unterbreitet worden.

Einflussnahme auf städtische Angestellte?

Zur Sprache kam ebenfalls der Verdacht, die Stadtverwaltung habe ihren Angestellten untersagt, an der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren teilzunehmen. Es habe bei Mitarbeitern der Verwaltung Ängste vor Entlassungen aufgrund einer Beteiligung gegeben. Geißler wies das zurück. Es habe keine offizielle Ansprache zu dem Thema gegeben. Er selbst habe lediglich mit zwei Angestellten ein offenes Gespräch geführt. “Letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden, ob er unterschreibt”, so Geißler.

Weiteres Vorgehen: Zwei Monate Zeit

Die Stadtverwaltung hat nun zwei Monate Zeit, den Antrag auf Bürgerbegehren zu prüfen. Innerhalb dieser Zeit muss der Gemeinderat laut Gemeindeordnung die Zulässigkeit feststellen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann jeder, der sich per Unterschrift beteiligt hat, Widerspruch beim Regierungspräsidium einlegen. Sollte auch dieses den Antrag abweisen, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wenn die Stadtverwaltung den Antrag akzeptiert, muss innerhalb von vier Monaten ab diesem Zeitpunkt ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Neben der Frage nach der tatsächlichen Anzahl der gültigen Unterschriften – wahlberechtigt in Stutensee – geht es bei der Prüfung auch um die Schlüssigkeit des Kostendeckungsvorschlags.

(4) Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. Nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen die Gemeindeorgane bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen oder vollziehen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens haben rechtliche Verpflichtungen hierzu bestanden. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

(5) Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.

(6) Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu.

(7) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

(8) Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 21

forum Kommentare

Lachwald-erhalten

VIELEN DANK!!
an die Stutenseer Mitbürger aus allen Ortsteilen, die mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, dass der Lachwald in seiner jetzigen Form erhalten bleiben soll.

Die Initiative “Bürgerbegehren Lachwald erhalten”

Das war Abzusehen ! Der Bürger will diese Verbauung in Stutensee und den ganzen Flächenfraß nicht mehr haben. Das stelle ich immer wieder in Gesprächen fest.Nur für den Ausgleich und den zusätzlichen geforderten Ausgleich der CDU Stutensee würden über 10 Hektar Ackerland zum Opfer fallen ! 100000 qm ! Der Bürger will seine Heimat erhalten und schützen. Er will keine interkommunale Gewerbegebiete mit Geschosshöhen von 18 Meter von 21,5 Hektar ! Und keine weiteren Wohngebiete ! Wir können und wollen Stutensee nicht ganz zubauen. Die Gemarkung ist endlich ! Hoffentlich nimmt man das in der Stadtverwaltung endlich zur Kenntnis ! Dann kommt immer : Die Stadt Karlsruhe hat keine Flächen mehr ! Was geht den uns Karlsruhe an ? Machen die sich über uns auch Gedanken ? Schon in den dreisicher Jahren sagte ein blankenlocher Großvater zum Enkel : Buh, merk dir eins fürs Leben ! Mit Briganda fängt ma nix oh !

Da kann man doch nur gratulieren! Und zwar dem Wald, so rührige Fürsprecher zu haben, den Initiatoren, für den überragenden Erfolg und den Stutenseer Bürgern für ihren Zusammenhalt und ihr ökologisches Gewissen!

Was bleibt ist die Gretchenfrage : wie hält es der Gemeinderat mit dem “Einklang mit dem Bürger” ?

Man darf gespannt sein!