Zentrale Wasserenthärtung: Weitere Abstimmungen notwendig

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Pressemitteilung von Stadtverwaltung Stutensee | 02.08.2017 21:15 | Keine Kommentare

Der Zweckverband “Wasserversorgung Mittelhardt” prüft derzeit die Einrichtung einer zentralen Enthärtungsanlage in den Wasserwerken Blankenloch und Friedrichstal (wir berichteten). Bei dem in Frage kommenden Verfahren würde durch die Enthärtung ein Konzentrat anfallen, dass in den Pfinz-Entlastungskanal bzw. die Heglach eingeleitet werden könnte. Hierfür war die Genehmigunug des Amts für Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Karlsruhe erforderlich. Diese ist im Juni erteilt worden.

Die mit den wasserrechtlichen Erlaubnissen vom Landratsamt Karlsruhe festgesetzten Bedingungen und Auflagen machen es jedoch erforderlich, weitere Abstimmungen unter anderem zur Leitungsführung mit der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

In einer Studie war Ende 2015 bestätigt worden, dass aufgrund der guten Wasserchemie eine Enthärtung für das Verbandsgebiet nicht erforderlich sei und es sich somit um eine Komfortmaßnahme handeln würde. In der Studie wurde das so genannte Membranverfahren mit einer Zielhärte von acht Grad (dH) vorgeschlagen, da es betriebstechnisch und wasserchemisch die meisten Vorteile bietet. Die Gesamtinvestitionskosten würden sich nach der vorläufigen Kostenschätzung des TZW auf etwa drei Millionen Euro belaufen. Die jährlichen Kosten wurden mit 452.000 Euro geschätzt, woraus sich eine Gebührenerhöhung von etwa 41 bis 45 Cent je Kubikmeter ergeben würde. Dem gegenüber stünden Kosteneinsparungen beim Verbraucher, wenn der niedrigeren Wasserhärte der individuelle Gebrauch von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie der Spülmaschinensalze angepasst würde.

Quelle: Stadtverwaltung Stutensee

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