Amtsblatt: “Falsches Forum für Meinungsbildungsprozess”

Symbolbild

Beitragsbild: Stadt Stutensee

Von Martin Strohal | 09.01.2018 8:23 | 14 Kommentare

Die Bürgerinitiative “Rettet den Lachwald” hat laut Veröffentlichungsrichtlinien der Stadt nicht die Möglichkeit, im Amtsblatt “Stutensee Woche” zu schreiben. Eine Anzeige mit dem entsprechenden Vermerk, für die die Bürgerinitiative Geld ausgegeben hätte, wurde vom Nussbaum-Verlag abgelehnt (wir berichteten). Wie meinstutensee.de erfuhr, haben auch politische Parteien in Stutensee bereits die Erfahrung gemacht, dass der Nussbaum-Verlag manche Anzeigen ablehnt.

Abgelehnte Anzeige

Nussbaum-Verlag für Anzeigenteil verantwortlich

Während die Stadtverwaltung die Verantwortung für den amtlichen, redaktionellen Teil trägt, ist der Nussbaum-Verlag für den Anzeigenteil zuständig. Regelungen zur Ablehnung von Anzeigen sind auf der Website des Verlags nicht zu finden. Auf Anfrage von meinstutensee.de antwortete die Leiterin der zuständigen Außenstelle Gaggenau/Ettlingen zunächst ausweichend.

Nun liegt meinstutensee.de die Stellungnahme von Rechtsanwalt Walter Stillner aus Stuttgart vor, der den Verlag in dieser konkreten Sache beraten hat. Stillner verweist in seiner Begründung auf das Redaktionsstatut – also die Veröffentlichungsrichtlinien – der Stadt. Obwohl die Verantwortung für den Anzeigenteil beim Verlag liegt, müssten diese beachtet werden. “Eine Missachtung wäre eine Verletzung des Amtsblattvertrages und könnte Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung des Vertrags”, so Stillner.

“Amtsblatt kein Organ der Meinungspresse”

Er verweist darauf, dass das Amtsblatt kein Organ der Meinungspresse sei. “Das bedeutet, dass Beiträge zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit bewegenden Frage keinen Platz im Amtsblatt haben können.” Es könne nicht sein, dass man das Redaktionsstatut dadurch umgehen könne, dass man abgelehnte Texte im Anzeigenteil veröffentlicht.

Im konkreten Fall sei er zu dem Schluss gelangt, dass der Satz “Als Bürgerinitiative dürfen wir nicht im Amtsblatt schreiben!” vom Leser als Kritik an einer vorangegangenen Ablehnung durch die Stadtverwaltung verstanden werden könne. Eine solche Kritik sei zwar ein objektiv durchaus zu respektierender Meinungsbeitrag. Dafür sei das Amtsblatt jedoch das falsche Forum. Stillner betont, dass es ihm nicht darum gehe, die Ziele der Bürgerinitiative zu hinterfragen oder gar zu bewerten. “Meine Beratung beruht lediglich auf dem Umstand, dass das Amtsblatt das falsche Forum für einen Meinungsbildungsprozess ist.” Zudem habe der Satz, u.a. durch Verwendung eines Ausrufezeichens, eine polemische Komponente, so dass man ihn als Vorwurf gegenüber der Stadt verstehen könne. “Wenn die Bürgerinitiative der Meinung ist, durch das Verhalten der Stadt Stutensee in ihren Rechten verletzt zu sein, stehen ihr die Mittel eines Rechtsstaates zur Verfügung. Sie kann eine gerichtliche Klärung herbeiführen und so für ein rechtskonformes Verhalten der Stadt sorgen. Es ist unsachlich, die Stadt stattdessen in einer Veröffentlichung an den Pranger zu stellen.”

Letztlich schaffte es eine abgeänderte Form der Anzeige mit dem geänderten Satz “Besuchen Sie aus aktuellem Anlass unsere Homepage” in das Amtsblatt.

forum Kommentare

Mir gefällt es immer wieder, wenn ich auf den Bildern von Mein Stutensee Spöcker Veranstaltungen sehe. Dann haben wir alles richtig gemacht. Viele Grüße MB

Andreas Haßmann

Wie im letzten Abschnitt aufgeführt “KEIN ORGAN DER MEINUNGSPRESSE”sollte man diesen Abschnitt mal den hetzenden Parteien vor die Nase halten ,aber dies wird ja Duldung und Befürwortung der Verwaltung durchgeführt.
Ausspruch des OB in meinem Beisein “die Parteien wissen ja was zu tun ist ” Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

-msm-

Das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus: Zitat: Er (Ra Stillner, der das Amtsblatt berät) verweist darauf, dass das Amtsblatt kein Organ der Meinungspresse sei. „Das bedeutet, dass Beiträge zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit bewegenden Frage keinen Platz im Amtsblatt haben können.“

Liest der Mann das Amtsblatt überhaupt? Dann müsste ihm doch wahrlich aufgefallen sein, dass seit Beginn der Lachwaldthematik seitens der Stadt und den Parteien nichts anderes gemacht wird, als zu versuchen Einfluss auf die Meinung der Bürger in dieser, die Öffentlichkeit wahrlich bewegenden, Thematik zu nehmen. Das ganze gipfelt dann noch in der Feststellung des Juristen, dass die Verwendung eines Ausrufezeichens eine polemische Komponente darstellt.
Und was ist mit den Ausrufezeichen der Parteibeiträge? Z.B. in Ausgabe 50 verwendet die SPD gleich 2 Ausrufezeichen in ihrer Überschrift. Und der besonders geschmacklose Beitrag der freien Wähler in dieser Ausgabe, der die Weihnachtsgeschichte gegen den Lachwald einzusetzen versucht, und polemisch fragt: „Kein Raum in der Herberge? Nein nicht mit uns!“ Dieses Ausrufezeichen ist nicht polemisch? (gar nicht zu reden von dem Fragezeichen zuvor!)

Langsam wird es wirklich peinlich, wir sind doch keine Bananenrepublik, in der man Meinungsfreiheit nach Bedarf und Belieben durch lapidare Pseudoreglements aushebeln kann.
Und es hat fast schon etwas Arrogantes darauf hinzuweisen, dass die BI ja schliesslich eine gerichtliche Klärung herbeiführen kann.
Klar die Gerichte haben ja eh nix zu tun, und die Rechtsanwälte wollen ja auch leben. Wenn dann irgendwann ein Urteil da wäre, wäre das Lachwaldthema sowieso Geschichte!

Wir Bürger sind doch nicht blöd, und es ist echt beleidigend uns dafür zu halten!

Redaktion meinstutensee.de

Zur Klarstellung: Was im Amtsblatt im redaktionellen Teil veröffentlicht wird, hat der Gemeinderat mit den Veröffentlichungsrichtlinien beschlossen. Der Anwalt berät den Verlag nur hinsichtlich des Anzeigenteils. Was im redaktionellen Teil verboten ist, ist im Anzeigenteil auch verboten, damit der Verlag keine Probleme mit der Stadt bekommt. In den Veröffentlichungsrichtlinien ist der neutrale Charakter festgeschrieben (Abs. 1.2: “Der Inhalt der Beiträge muss mit dem Charakter des Mitteilungsblattes der Stadt Stutensee als neutralem und unabhängigem Amtsblatt vereinbar sein und muss sich auf eigene Ziele und Standpunkte beschränken. Kommentare oder Wertungen zu anderen Personen, Institutionen oder Gruppen sind unzulässig.”). Der Anwalt des Nussbaum-Verlags ist aber nicht für die Einhaltung dessen im redaktionellen Teil zuständig. Deshalb muss er das Amtsblatt auch nicht lesen. Er achtet nur darauf, dass der Verlag im Anzeigenteil “sauber” ist. Alles andere ist Sache der Stadtverwaltung.

@M. Michels

“wir sind doch keine Bananenrepublik…” – also wenn wir tatsächlich noch keine sind, dann sind wir auf dem besten Weg dahin. Definitiv wird die “Meinungsfreiheit” – zumindest in großen Teilen – nach belieben reglementiert und gesteuert.
Das spiegelt die kleine Dorfpolitik in Stutensee mit ihren teils skurrilen Akteuren eigentlich nur die aktuelle Bundespolitik wieder – nur halt ziemlich plump und unbeholfen.

Bei allen anderen Punkten stimme ich Ihnen aber natürlich zu.

-msm-

Letztlich erklärt der Anwalt (nur), warum die Gemeinde die Veröffentlichung – auch im Rahmen einer kostenpflichtigen Annonce – nicht “gestattet” und warum sie damit nach den von der Gemeinde selbst erstellten Richtlinien im Recht sei, und man sich als Antsblatt eben in einer Abhängigkeit zur Gemeinde befindet, und gegebenenfalls sogar mit Weiterungen seitens der Stadt rechnen müsse. ( Interessant wäre natürlich zu wissen, ob derartige Schadensersatzforderungen dem Amtsblatt schon angedroht wurden, wenn sie so explizit erwähnt werden)

Fakt bleibt aber, dass mit zweierlei Maß gemessen wird! Unter neutral und unabhängig versteht man in der heutigen Zeit definitiv was anderes. Und da kann ich mir ein provokants Ausrufezeichen nicht verkneifen!

FH...

Fazit: Vorne werden mit Duldung und im Sinne der Verwaltung die Regeln (vornehm ausgedrückt) lax gehandhabt und hinten passen Verlag und Rechtsanwalt auf, dass diese strikt eingehalten werden…

@M. Michels

“wir sind doch keine Bananenrepublik…” – also wenn wir tatsächlich noch keine sind, dann sind wir auf dem besten Weg dahin. Definitiv wird die “Meinungsfreiheit” – zumindest in großen Teilen – nach belieben reglementiert und gesteuert.
Das spiegelt die kleine Dorfpolitik in Stutensee mit ihren teils skurrilen Akteuren eigentlich nur die aktuelle Bundespolitik wieder – nur halt ziemlich plump und unbeholfen.

Bei allen anderen Punkten stimme ich Ihnen aber natürlich zu.

… deshalb sollten wir alle unser Recht am 18.02.2018 nutzen, für mehr Demokratie in Stutensee !!! Nach dem Motto: “….. die Freiheit nutzt sich ab, wenn Du sie nicht nutzt …” (Reinhard Mey)

Man sollte Ursache und Wirkung nicht verwechseln.
Wenn Herr Rechtsanwalt Walter Stillner aus Stuttgart schreibt: „Eine Missachtung (Anmerkung: der Veröffentlichungsrichtlinien der Stadt ) wäre eine Verletzung des Amtsblattvertrages und könnte Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung des Vertrags“, dann sagt das doch alles. Das gibt Herrn Rechtsanwalt Stillner aber nicht das Recht darüber zu befinden, ob ein Ausrufezeichen eine „polemische Komponente“ ist. M. Michels kann ich nur beipflichten, wenn Sie schreibt: “Wir Bürger sind doch nicht blöd, und es ist echt beleidigend uns dafür zu halten!“
Die Veröffentlichungsrichtlinien der Stadt, die der Verlag, was den Anzeigenteil betrifft, zu gewährleisten hat, werden von den zuständigen Gremien der Stadt bestimmt bzw. erlassen. Der Verlag ist also sozusagen nur der Befehlsempfänger. Was also geht und was nicht geht, bestimmt in beiden Fällen das „Rathaus“. Im redaktionellen Teil durch direktes Eingreifen, im Anzeigenteil durch stringente Vorgaben mit „Strafandrohung bei Zuwiderhandlung“.
Eines steht aber fest: Herausgeber der Stutensee Woche ist die Stadt Stutensee, vertreten durch Herrn Bürgermeister Geißler. Wie die internen Zuständigkeiten zwischen Verlag und Stadt aufgeteilt sind, spielen für uns wohl keine Rolle.
„Für den Anzeigenteil – so Herr Geißler – ist grundsätzlich der Verlag zuständig“, ist keine geeignete Antwort auf unsere Frage nach den Ablehnungsgründen der Annonce. Übrigens: Grundsätzlich bedeutet juristisch, dass Ausnahmen möglich sind!
Weder von Herrn Geißler noch von Herrn Oberbürgermeister Demal, der jeweils in Kopie geführt wurde, erhielten wir auf die weiteren schriftlich gestellten Fragen eine Antwort:
a) Sind Sie und die Verantwortlichen der Stadt Stutensee mit einer solchen Vorgehensweise gegenüber Ihren Bürgern einverstanden?
b) Wie vereinbaren Sie und die Verantwortlichen der Stadt Stutenseeeine solche Zensur mit demokratischem Grundverständnis?
Keine Antwort ist manchmal auch eine Antwort. Aber damit werden wir uns nicht zufrieden geben.

Detlef Vogt http://www.rettet-den-lachwald.de

Einer so sorgfältigen und spitzfindigen Regelung und Auslegung bezüglich den Möglichkeiten demokratischer Meinungsäußerungen von missliebigen politischen Gruppierungen gebührt schon ein eigenständiger Begriff.
Daher finde ich es bedauerlich und unangebracht, dass die Wortneuschöpfung der *** erneut entfernt /Red. in einem einem der letzten Leserbriefe der Zensur zum Opfer fiel.
Zumal sie auf kommunaler Ebene im näheren Umkreis ein Alleinstellungsmerkmal zu haben scheint.

Redaktion meinstutensee.de

Sehr geehrter Herr Fey,
wir haben Ihre Wortschöpfung entfernt, weil sie nicht unseren Kommentarrichtlinien entspricht. Durch Verunstaltung eines Namens wird die sachliche Ebene in Richtung persönliche Ebene verlassen. Auseinandersetzungen über sachliche Argumente sind hier sehr willkommen. Sie können auch gerne sachlich über Entscheidungen des Oberbürgermeisters schreiben. Aber es hilft keiner Seite weiter, wenn auf solche Verballhornungen zurückgegriffen wird.
Ob das noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist oder schon in Richtung Verunglimpfung/Beleidigung geht, können wir nicht einschätzen, wir sind keine Juristen. Allerdings sind wir ab Kenntnisnahme rechtlich für die Verbreitung verantwortlich. Unabhängig davon verlangt unsere Netiquette den sachlichen Austausch auf Basis von Argumenten und Fakten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür!

-msm-

ich musste mich erst umhören, was da wohl „Schlimmes“ wegzensiert worden ist. Das war allerdings weder schwer noch aufwendig, da gerade durch die Zensur der Begriff wie ein Lauffeuer überall die Runde macht und sicher bald in anderen Medien zu finden ist. Besonders amusant finde ich persönlich, dass sich gerade durch diese Zensur, die – nur so kann das sein – durch das Rathaus herbeigeführt wurde, sich der Begriff selbst erklärt – eben als stutenseer Auslegung der Demokratie. Dort gibt es offensichtlich viele Ängste, eine fast Klaustrophobische Stimmung.

Verballhornung – diesen Begriff haben gerade die jungen Leser bestimmt noch nicht und älteren Leser schon lang nicht mehr gehört : Daher Zitat Wikipedia:

Verballhornung bezeichnet ein Phänomen innerhalb der morphologischen Sprachwissenschaft, nämlich die absichtliche oder unbewusste Neubildung bekannter oder unbekannter Wörter und Redewendungen. Dabei spielt oftmals der Sprachhorizont des „verballhornenden“ Individuums eine Rolle. Der Duden gibt zu verballhornen die Bedeutung „(ein Wort, einen Namen, eine Wendung o. Ä.) entstellen“ an. Dies erfolgt auch zu parodistischen Zwecken.

Es ist meines Erachtens echt schade, eigentlich fast albern (sorry empfinde ich so), dass hier zensiert werden muss. Es muss ja nicht gleich so liberal und weltoffen wie bei Charly Hebdo zugehen, aber ein bischen Mut zur Selbstkritik und Selbstironie, ein Augenzwinkern zur rechten Zeit, das macht gerade auf dem politischen Parkett so oft den Unterschied, zwischen guter Aussenwirkung und katastrophaler.

Aber so lange Claus Strunz in einem großen Sender, zur besten Sendezeit unzensiert gemurkselt (Merkel / murksen) sagen darf, in Hinblick auf das Ende der Sondierungsgespräche, solange kann man noch auf Meinungsfreiheit hoffen. Und da geht es um Bundespolitik und die Bundeskanzlerin.

Redaktion meinstutensee.de

Hallo M.Michels,

da Sie ja “Verballhornung” schon in Wikipedia nachgeschlagen haben, haben Sie sicher auch schon zum Begriff “Zensur” dort nachgeschlagen. Dann finden Sie nämlich das:

“Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind, ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich.”

Deshalb weise ich den Vorwurf der Zensur zurück. Gleiches gilt für das Thema Meinungsfreiheit. Jeder hat die Freiheit seine Meinung zu sagen (solange er dadurch keine Rechte anderer tangiert) – das muss aber nicht überall erfolgen. Allein dadurch, dass wir eine Website betreiben, ergibt sich nicht für jedermann, hier alles zu äußern, was er möchte. Auch die Meinungsfreiheit besteht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber privaten Stellen.

Wir sind vom Rathaus nicht aufgefordert worden, diese “Zensur” vorzunehmen. Zum einen halte ich solche Äußerungen aber nicht für zielführend in einer sachlichen Diskussion (nochmal der Verweis auf unsere Netiquette unter https://www.meinstutensee.de/netiquette/). Zum anderen sind Sie auch nicht rechtlich verantwortlich für die Veröffentlichungen auf dieser Seite – im Gegensatz zu mir. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich keine umfangreichen rechtliche Gutachten einhole, sondern kritische Passagen einfach streiche. Es hilft dem Ansehen der Diskussionskultur auf dieser Seite nicht weiter, wenn Leute persönlich verunglimpft werden. Die einfachste Lösung wäre natürlich, die Kommentarfunktion komplett abzuschalten, was andere auch machen. Ich finde den (sachlichen!) Austausch innerhalb der Bürgerschaft aber sehr wichtig. Deshalb behalten wir die Funktion auch bei, obwohl es weiteren (ehrenamtlichen!) Aufwand von uns erfordert, alles auf Einhaltung unserer Diskussionsregeln zu überprüfen.
Gerne können wir das auch per Mail weiterdiskutieren, denn mit dem Artikel hat das nichts zu tun.

Viele Grüße
Martin Strohal