Gerade erst hatte Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen erlassen, nun folgt ein einer Lockdown für ganz Deutschland ab dem kommenden Mittwoch, den 16. Dezember 2020.
Da sich die Lage in den Krankenhäusern zuspitze, haben die Ministerpräsident:innen weitgehende Einschränkungen zu erlassen.
Schulen und Kitas
Für Schulen und Kitas beginnen am Mittwoch die vorgezogenen Weihnachtsferien. Schüler in Abschlussjahrgängen werden im Fernlern-Unterricht unterrichtet. Kinder bis zur 7. Klasse können in Ausnahmefällen in der Schule bis zum ursprünglich geplanten Ferienbeginn betreut werden (Notbetreuung). Dies wird in den Schulen abgefragt werden.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird geschlossen. Ausgenommen sind:
- Der Einzelhandel für Lebensmittel.
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
- Banken und Poststellen.
- Reinigungen und Waschsalons.
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Der Weihnachtsbaumverkauf.
- Der Großhandel.
Restaurants und Dienstleistungen
Weiterhin ist es möglich, Speisen bei Restaurants abzuholen. Ein Verzehr vor Ort ist jedoch untersagt.
Körpernahe Dienstleistungen wie Massage oder Friseure sind ab Mittwoch geschlossen und nur in medizinischen Fällen zulässig.
Ausnahmen an Weihnachten nur für engsten Familienkreis
An Weihnachten wird es nicht die ursprünglich geplante Lockerung mit zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten geben. Vielmehr bleibt es bei fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern von engen Angehörigen: Hier dürfen vier Personen aus dem engsten Familienkreis aus beliebig vielen Haushalten zu Besuch kommen. Diese müssen folgenden Kriterien entsprechen:
- Angehörige desselben Haushaltes.
- Ehegatten.
- Unverheiratete Lebenspartner:innen und Partner:innen.
- Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.
- Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben.
Silvester ohne Feuerwerk
Vor Silvester wird der Verkauf von Pyrotechnik verboten. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch an Silvester.
Genauere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Landes Baden-Württemberg.
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