Anfang Februar fand in Stutensee die erste Sitzung des Gemeinderats als reine Videokonferenz statt – allerdings nur für die Stadträte. Die interessierten Bürger mussten der Übertragung im Rathaus beiwohnen. Eine Teilnahme am heimischen PC per Livestream war nicht vorgesehen. Als Hinderungsgründe benennt die Stadtverwaltung die mögliche rechtliche Anfechtbarkeit der Beschlüsse sowie den Datenschutz.
Ähnlich verhält es sich mit Sitzungen der Ortschaftsräte in Friedrichstal, Spöck und Staffort. Sitzungen fanden seit der Sommerpause nur zwei bzw. drei statt. In Spöck und Staffort jeweils eine davon öffentlich. Ansonsten sei es nur um Sachstandsberichte gegangen, so die Stadtverwaltung. “Über die Sachstandsberichte berichten die Ortsvorsteherin bzw. die Ortsvorsteher transparent und ausführlich über die Stutensee-Woche.”
Warum die Sitzungen dieser Gremien, bei denen Beschlüsse eine weitaus geringere Tragweite haben als bei Gemeinderatssitzungen nicht online für die Bürger zugänglich sind? Hier verweist die Verwaltung wie auch bei Gemeinderatssitzungen auf die kommunalen Spitzenverbände und den Landesdatenschutzbeauftragten.
“Gemeinderäte sind möglicherweise eingeschüchtert”
Norbert Brugger ist Dezernatsleiter beim Städtetag Baden-Württemberg, einem der kommunalen Spitzenverbände. Er kenne das Thema seit über zehn Jahren, berichtet er im Gespräch mit meinstutensee.de. Grundsätzlich sieht er – wie die Stadtverwaltung Stutensee – Unwägbarkeiten. Auch wenn es inzwischen einige Städte und Gemeinden gebe, die per Podcast oder Livestream die Öffentlichkeit einbinden. Die Änderung der Gemeindeordnung vergangenen Mai, um in besonderen Fällen überhaupt Sitzungen per Videokonferenz zuzulassen, sei rechtliches Neuland. Es gebe noch keine richterlichen Urteile dazu. Livestreams ließen sich derzeit auch nicht per Hauptsatzung regeln, so Brugger. Er verstehe, dass es den Bürgern seltsam vorkommen könne, zur Teilnahme an einer Videokonferenz in das Rathaus zu müssen. “Aber Gemeinderäte sind Ehrenamtspolitiker”, so Brugger. Diese seien nicht professionell geschult in ihrem Auftreten und deshalb eingeschüchtert, wenn ihre Wortmeldung live in die ganze Welt übertragen werde. Und das dürfe auf keinen Fall sein. Brugger sieht aber, dass sich die Einstellung in der Bevölkerung zur Öffentlichkeit in den letzten Jahren gewandelt habe. Das müsse die gesetzliche Regelung abbilden. Ein entsprechender Antrag der SPD im Landtag sei abgelehnt worden. Sein Verband bleibe jedoch dran am Thema, auch wenn Bayern nun möglicherweise an Baden-Württemberg vorbeiziehe.
“Aus Gründen des Infektionsschutzes geboten”
Die Änderung der Gemeindeordnung, die Sitzungen per Videokonferenz zulassen soll, wurde im Mai im Landtag beraten und beschlossen. Der Antrag der SPD, auf den sich Brugger bezieht, sollte folgenden Satz ergänzen: “Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.” Die SPD begründete dies damit, dass die Übertragung von Sitzungen dann in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt werden könne. “Bislang ist eine Übertragung nur dann möglich, wenn dem kein Ratsmitglied widerspricht”, so die SPD in ihrem Antrag. Der Antrag wurde vom Landtag mehrheitlich abgelehnt.
Auch die FDP/DVP-Fraktion hatte diesen Aspekt per Antrag in das Gesetz einbringen wollen. Sie forderte: “Die Gemeinden dürfen mit der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen öffentliche Sitzungen zusätzlich im Internet übertragen.” Damit solle die Zahl der Zuschauer, die sonst alle in einem Raum die Sitzung verfolgen müssten, möglichst reduziert werden, was gerade aus Gründen des Infektionsschutzes geboten sei. Über die Internetübertragung solle die Gemeinde entscheiden können, zusätzlich zur Übertragung vor Ort zur Wahrung der Öffentlichkeit. Auch dieser Antrag wurde im Landtag mehrheitlich abgelehnt.
“Livestream auch jetzt schon möglich”
Die kommunalpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Ute Leidig, stellte in der Debatte über die Gesetzesänderung im Landtag fest: “Die Kommunen entscheiden, ob sie per Livestream eine Übertragung der Sitzung – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes – vornehmen. Das ist auch jetzt schon möglich; dafür braucht es die von der FDP/DVP geforderte Ergänzung nicht.”
Die meisten Parteien – und ebenso die Pressestelle des Innenministeriums – scheinen sich einig zu sein, dass Livestreams von kommunalen Sitzungen möglich sind, unabhängig davon, ob diese per Videokonferenz stattfinden. Explizit ist das in der Gemeindeordnung nicht thematisiert. Das ist der Punkt, auf den die Skeptiker von Städtetag und Stadtverwaltung verweisen, die mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen umgehen müssen.
“Entscheidend ist der Datenschutz”
Leidig erklärt in ihrer Antwort auf Anfrage von meinstutensee.de, dass “ein Livestream einer Gemeinderatssitzung nicht explizit durch die Gemeindeordnung geregelt werden muss”. Ihr zufolge sei ein Livestream einer öffentlichen Sitzung auch schon vor Corona und vor Einführung des §37a möglich. Entscheidend sei hier der Datenschutz. So müssen alle Ratsmitglieder einer Übertragung ihres Bildes ins Internet zustimmen. “Im §37a ist konkret geregelt, dass bei einer digitalen Ratssitzung (egal ob hybrid oder rein digital) immer eine Übertragung der Sitzungen in einen geeigneten öffentlichen Raum gewährleistet sein muss”, so Leidig weiter. Dies ermögliche es ihr zufolge allen Bürger:innen, der Sitzung zu folgen, ganz unabhängig vom Besitz digitaler Endgeräte. Zusätzlich sei ein öffentlicher Live-Stream im Internet möglich. Dieser setze aber “nach wie vor die Zustimmung aller Gemeinderät:innen voraus”.
In Stutensee sind die Gemeinderatsmitglieder bislang nicht nach ihrer Zustimmung gefragt worden, wie aus den Reihen des Gremiums zu hören ist. Einige Fraktionen hatten sogar beantragt, einen Livestream durchzuführen. “Ich denke, wir sollten da mutiger sein”, meint beispielsweise Nicole LaCroix (CDU/FDP-Fraktion). Im Notfall müsse eben mal ein Beschluss wiederholt werden.
forum Kommentare
Jetzt muss die Presse schon die Arbeit der, von einer Juristen geführten Verwaltung erledigen?!
Ansonsten bleibe ich für dieses Mal “ohne Worte”, denn die würden vermutlich gegen die Netiquette dieses Portals verstoßen.
Mein Dank geht aber – einmal mehr – an die Ehrenamtlichen von meinstutensee.de, die ihren Job deutlich professioneller im Sinne von Transparenz und Klarheit machen wie die Profis.
Ein Herr Brugger vom Dezernat “Angst vorm Reden” meint: “Diese seien nicht professionell geschult in ihrem Auftreten und deshalb eingeschüchtert, wenn ihre Wortmeldung live in die ganze Welt übertragen werde. Und das dürfe auf keinen Fall sein.”
So einen Quark habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Falls das so wäre, dürfte diejenigen die bei einer Wortmeldung eine große Schüchternheit verspüren und sich deshalb vor der ganzen Welt fürchten im Voraus klar sein, dass man als Gemeinderat auch einmal etwas sagen muss das auch andere hören sollten. Ob das im Gemeinderat selbst, bei Festen, Feiern, Jubiläen, gegenüber der Presse oder mal bei einer Anfrage aus Funk oder Fernsehen geschieht, spielt hierbei keine Rolle. Bereits manche Themen die in öffentlich und nicht öffentlich aufgetrennt werden, sind oft zweifelhaft und nicht nachvollziehbar. Wenn es jetzt wieder einmal der Datenschutz und die Anfechtbarkeit der Beschlüsse sein soll, dann hat man zumindest eine Argumentation, nichts unternehmen zu müssen. Aber ich möchte einen Gemeinderat, der sagt was er denkt, und das nicht nur in einer intimen Flüsterrunde bei warmem Mineralwasser und Cola light . Kaffeekränzchen kann man ja noch nicht sagen. Für eine Befragung der Gemeinderäte zu diesem Thema, hatte man ja auch noch keine Zeit. Meine einfache Antwort hierzu: Man will das von Seiten der Stutenseer Verwaltung einfach nicht. “Des senn neie Ferz”. Und die Gemeinderäte die das ablehnen und die Öffentlichkeit meiden, sollten bei der nächsten Wahl denjenigen den Vortritt lassen, die nicht gleich von Logophobie und Schweißausbrüchen geplagt sind, wenn sie einmal einen Satz in der Öffentlichkeit von sich geben müssen. Frei raus mit der Meinung. Selbst MP Kretschmann kann das – und den verstehen auch nur Menschen, die des tiefen Spaichinger-Südhang- Dialektes mächtig sind.
Hier kurz meine Stellungnahme vom Besuch dieser Sitzung im Rathaus.
Ich traf kurz vor 17.45 im Rathaus als erster ein. Der Zugang zum Bürgersaal war gesperrt ,sämtliche Besucher wurden vor der Theke des Bürgerbüros gesammelt (Corona läßt grüßen, Mindestabstand trotz Maske konnte nicht gewährleistet werden). Ich gab meine aufgeschriebenen Fragen im Vorraum der Aufsichtsperson. Ca 2 Minuten vor 18.00 wurde der Zugang geöffnet, ca als 9ter der 12 Anwesenden Besuchern betrat ich den Sitzungsraum. Frau Becker hatte schon mit der Begrüßung begonnen,sodaß wir nur noch das Ende mitbekamen. In der Mitte des Raumes war ein Tisch mit Papier und Stiften um seine Fragen aufzuschreiben und bei Punkt 2 beantworten zu lassen. Leider war keine Zeit dazu, da Punkt eins schon beendet war. Meine und die vorgefertigte Frage einer weiteren Person wurden verlesen oder einem anderen Programmpunkt zugeordnet. Es ist schon etwas anderes, seine Fragen ausführlich vor dem Mikrofon zustellen, als kurz vorlesen zulassen. Die Fragen kommen einfach bestimmter herüber.
Meine Fragen waren übrigens :Warum eine solche Sitzung abgehalten wird, obwohl die Umkreisgemeinden Weingarten ,Bruchsal usw alle normale Sitzungen durchführen?
Warum alle Ausschußsitzungen in Stutensee als geschlossen durchgeführt werden,in den Umlandgemeinden jedoch alle öffentlich. Nach den üblichen ausflüchtenden Antworten wurden die nächsten Programmpunkte abgehandelt.
Es waren nicht ständig alle Gemeinderäte auf der Leinwand zu sehen ,jeweils ca 18-20, auch bei den Abstimmungen waren nicht alle zu sehen, sodaß mehrmals nachgefragt wurde wer wie abgestimmt hat.
OFT wurden Wortmeldungen zu spät oder garnicht gesehen. Das ist keinesfalls so hinzunehmen.
Bei dem Vortrag von Frau Tröger Umbau Hauptstr. war der Ton sehr schlecht was auch von den Ratsmitgliedern und der OB bemängelt wurde. Im Zuhörerraum war fast nichts zuverstehen was ich auch der Aufsichtsperson durch Handzeichen deutlich machte. Reaktion ich verstehe alles????
Nach kurzer Überlegungsphase erhob ich mich und ging auf die Person zu und sagte es soll sich bitte jemand darum kümmern. Antwort:gerade ist jemand auf dem Weg.
Nach 7-8 Minuten war dann der restliche Vortrag gut zu verstehen.
Circa gegen 22.00 meldete sich ein Gemeinderat die Sitzung würde zu lange werden,sodass für mich wichtige Themen, wie SPENDEN an die Stadt, nur mit Abstimmung ohne Diskussion durchliefen. Beim letzten Programmpunkt waren die Unterlagen leider nicht bis zu den Gemeinderäten durchgedrungen ,sodaß nach ca 20 minütiger Diskussion ohne Abstimmung gegen 23.00 beendet wurde.
FAZIT von mir:
NUR wenn alles in Schutt und Asche liegt eine solche Sitzung .
.Zur Wortmeldung des Gremiums egal ob LIFE oder STREAM, es melden sich immer die gleichen 10-12 Gemeinderäte, dies wird sich auch durch gemeinsame Zustimmung nicht ändern.
Nachtrag zu FRAGE: AUSSCHUSSSITZUNGEN nichtöffentlich, die Antwort von BM Geißler
” Man kann ja nachträglich im Internet nachlesen ”
Gerade diese Diskussionen sind wichtig für die Bürger ,nicht das vorbeschlossene Handheben in der Gemeinderatssitzung.
Soviel zur gelebten Bürgerbeteiligung in Stutensee.
Wollte man mit der Online-GR-Sitzung versuchen, sich als „Große Kreisstadt Stutensee“ von der Masse abzuheben? Dieses Möchtegernprinzip ging voll daneben.
Ob die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, hätte man zuvor in einer Generalprobe abklären können. Besonders peinlich war, dass die Tonverbindung direkt aus dem Rathaus beim Vortrag von BM Tröger nicht funktionierte und erst nach Reklamation aus dem Bürgersaal des Rathauses behoben wurde.
Zu kritisieren ist, dass nicht alle Konferenzteilnehmer auf der Leinwand zu sehen waren. Beispielsweise konnte Stadträtin Suhr gehört, aber lange Zeit nicht gesehen werden. Das lag nicht an Frau Suhr, die betonte, das Bild eingeschaltet zu haben, sondern am Netz. Diese Erfahrung hätte man auch zuvor in einem Probelauf gewinnen können. Denn das dicht bebaute Büchig ist einfach gesagt „überlastet“, weshalb nicht in allen Netzen Videodaten zu bestimmten Tageszeiten (insbesondere in den Abendstunden) übertragen werden können.
Vodafone räumte in einer mir vorliegen Mitteilung vom 24.02.2021 ein, dass aktuelle Messungen ungewöhnlich hohe Datenmengen ergaben. Es werden mehr Daten geladen, als allgemein üblich. Die Technikspezialisten gehen davon aus, dass der Internetverkehr ohne Netzausbau auch nicht auf ein Normalmaß sinken wird. Und Netzausbau dauert. Diese Prüfung hat die Bundesnetzagentur aufgrund meiner Anfrage veranlasst.
Die gesetzlichen Voraussetzungen einer zeitgleichen Übertragung von Bild und Ton der Videokonferenz wurden somit nicht erfüllt und können mit dieser Art der Online-Sitzung auch in naher Zukunft nicht erfüllt werden. Wie konnte die Oberbürgermeisterin als Gemeinderatsvorsitzende das gesamte Abstimmverhalten in Augenschein nehmen? Im Bürgersaal war das nicht möglich, rechtmäßige Beschlussfassungen sind deshalb anzuzweifeln.
F A Z I T: Die Gemeinde hat NICHT sichergestellt, dass die technischen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung – wie es der Gesetzgeber fordert – eingehalten wurden. Es ging nämlich nicht um eine unverbindliche Informationsveranstaltung, sondern um rechtsverbindliche Beschlüsse.