“Wenn der ruhende Verkehr für Unruhe sorgt”

Beitragsbild: Viola Weis

Pressemitteilung von Freie Wähler Stutensee | 17.03.2021 7:00 | 4 Kommentare

In unserer Reihe “Aus der Lokalpolitik” schreibt heute Viola Weis (Freie Wähler). Es handelt sich hierbei um die subjektive Darstellung der Partei.

Unsere innerörtlichen Straßen dienen primär der Erschließung der Wohn- und Gewerbegebiete. Der Straßenraum wird sowohl von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern genutzt. In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört, gilt ganz grundsätzlich: Das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Andererseits sind, gemäß Paragraph 25 StVO, Personen, die zu Fuß unterwegs sind, sogar dazu verpflichtet, den Gehweg zu nutzen.

Am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge reduzieren die nutzbare Breite der Fahrbahn. Bei schmalen Straßen, und davon haben wir in allen Stadtteilen sehr viele, insbesondere in den älteren Quartieren, kann es da schon mal „eng werden“, wenn man eine solche Straße durchfahren will. Sehr eng oder auch unmöglich kann die Durchfahrt für große und breite Fahrzeuge werden, wie beispielsweise Feuerwehrautos. „Stellt euch vor: es brennt und keiner löscht – weil die Feuerwehr nicht zum Brand durchkommt“. Das ist in vielen Straßen ein großes und, im Notfall, ein sehr gefährliches Problem.

Aber es gilt auch eine andere Seite zu betrachten, nämlich die Gehwegseite. Die zugeparkten Gehwege werden zur Engstelle, für ältere Menschen mit Rollator und für junge Mütter und Väter mit Kinderwagen gar zum Hindernis. Auch Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg Fahrrad fahren – leider teilweise ein risikoreiches oder sogar chancenloses Unterfangen. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn wird unausweichlich für Fußgänger, ältere mit Rollator, jüngere mit Kinderwagen oder junge mit Fahrrad. Ein erhebliches Risiko!

Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Viele Kommunen tolerieren dies, wenn keine Behinderung vorliegt, denn Parkraum ist knapp geworden, weil es immer mehr Autos gibt und weil viele Zeitgenossen die Parkmöglichkeiten auf ihrem eigenen Grundstück aus Bequemlichkeit nicht nutzen.

Beim Parken auf dem Gehweg wird von einer Behinderung ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das parkende Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Der Richtwert für eine ausreichende Restgehwegbreite liegt bei 1,2 Metern (laut BNN-Artikel vom 06.11.2020 bei uns sogar 1,50 m).  So auch in Stutensee. In der Theorie klingt das nach einer guten Lösung. In der Praxis sieht das leider etwas anders aus, denn überprüft wird dies nicht und Zuwiderhandlungen werden nicht geahndet. Ich erlebe es daher fast täglich, dass ich mit dem Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil auf dem Gehweg kein Durchkommen ist. Im Winter hatte ich deshalb eine Lichterkette am Wagen, damit man mich auch in der Dämmerung zumindest gut sieht. Oft muss auch die Straßenseite mehrfach gewechselt werden – für junge Mütter oder Menschen mit Rollator ein Kraftakt. Das sollte einfach nicht sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten hier gegenzusteuern. So haben viele Städte die Praxis der Duldung bereits aufgegeben und ahnden rechtswidriges Parken auf dem Gehweg. Dafür gibt es durchaus Rückenwind aus Berlin, denn der Bundesrat hat die Novelle der StVO 2019, mit einer verschärften Ahndung, insbesondere auch das unerlaubte Parken auf dem Gehweg, mit und sogar auch bereits schon ohne Behinderung beschlossen. Da kann das Parken “teuer” werden, denn neben einer saftigen Geldstrafe kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Eine andere Möglichkeit wäre, insbesondere in engen Straßen mit schmalem Gehweg, ein einseitiges Halteverbot einzurichten. Dies ist in vielen Straßen in Stutensee überfällig. Damit könnte sowohl die Sicherheit der Fußgänger erheblich verbessert werden, als auch die Durchfahrtsbreite auf der Straße gesichert werden, um den Weg für die Rettungsdienste jederzeit frei zu halten. Dieses Mehr an Sicherheit würde nicht nur kinderwagenschiebende Eltern und Senioren beruhigen, sondern alle, die unsere Straßen und Gehwege nutzen.

Quelle: Freie Wähler Stutensee

forum Kommentare

Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit für Menschen auf Gehwegen, der Sicherung im Notfall durch Rettungsfahrzeuge, Polizei und Feuerwehr und der von Winnetou beklagten Kassierermentalität des Ordnungsamtes, wäre es sicherlich zu begrüßen, seitens des Gemeinderates per Eilbeschluss, für schnelle Abhilfe zu sorgen. Hierzu stellt sich dann doch für Normalbürger die dringende Frage an die Räte*Innen, ob eine Drohnenüberwachung illegaler Zaun-Bau-Holzstapelvergehen im weiten Wiesenraum, Vorrang haben soll, vor bereits in Bußgeldordnungen geregelten Vergehensstraftatbeständen, die statt Unkosten für unnötige Luftaufnahmen, sichere Einnahmen durch verkehrswidriges Verhalten, generieren würden. Das sollte bei der allgemeinen Verkehrssituation und der klaren Rechtslage, auch kein parteipolitisches Gezänke im Rat nach dieser Landtagswahl nach sich ziehen, und eigentlich einen einstimmigen Beschluss begründen. Ein Problem sei dabei, dass die Innenverdichtung an Fahrzeugen in Höfen und Einfahrten extrem zunehmen würde, und morgens in der Frühe dann der ruhende Verkehr durch geräuschvolle Rangierdienste in den schmalen Einfahrten, zu einem “stark ruhestörend” ruhenden Verkehr werden könnte. Mal sehen wie das dann so aussieht mit der kommunalen Betrachtung von Recht und Ordnung, oder weiterhin herumpurzelnden rechten Außenspiegeln.

FH...

… die Lösung des Problems ist doch ganz einfach: Gesetzliche Regelung, dass vorhandene Stellplätze genutzt werden müssen…

Da stimme ich voll zu. Da muss Jeder, der auf seinem Grundstück eine Hinterhofbebauung durchführt die geforderte Stellplatzformel erfüllen und dann wird auf der Straße geparkt. kwg hat auch recht, dass es mit der Drohnenüberwachung ( bin richtig froh, dass dies von den Gemeinderäten abgenickt wurde – das motiviert doch gleich wieder für die nächsten Wahlen ) sicherlich aufwendiger ist, das Stadtsäckel zu füllen.

Rolf Pessel

Danke für diesen sachlichen Artikel, der den Nagel wirklich auf den Kopf trifft.
Es ist ein relativ einfach zu beseitigenden Missstand, wenn man denn Willens ist. Die Verwaltung muss lediglich die bestehenden Verordnungen flächendeckend und konsequent anwenden. Der gerne immer wieder zitierte Personalmangel, darf hier bitte nicht wieder als Legitimation für ein Nichteingreifen bzw. Nichtstun herhalten.
Es gilt mit etwas Kreativität “Kümmerer”, zu finden, als Beispiel sei der Herr aus Weingarten (BNN, 24.02.2021; “Anzeigenflut sorgt für Ärger”) angeführt, der selbstlos an der Problembeseitigung arbeitet. Also, wo ein Wille, da ist auch ein Weg.
Und wenn man das Instrument der Umwidmung von nicht als Garage genutzen Garagen, die stattdessen als Ersatzkeller, Lagerraum etc. genutz werden, konsequent einsetzen würde, würde gar mancher, wegen der anfallenden Kosten doch sein Auto wieder in der Garage abstellen und nicht im noch kostenfreien öffentlichen Raum.
Mit diesen Gedanken und vor allem mit der Umsetzung macht man sich sicherlich nicht nur Freunde. Aber wer in die Politik geht, sucht diese dort sicherlich nicht, sondern sucht und findet hoffentlich Problemlösungen. Zu allem Überflüß würde auf diesem relativ einfachen Weg auch noch ein wenig Geld ins Stadtsäckel fließen.