Klima-Auswirkungen: Mehr Transparenz bei Beschlüssen

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Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen Stutensee | 19.05.2021 7:00 | Keine Kommentare

In unserer Reihe “Aus der Lokalpolitik” schreibt heute Susanne Suhr, Mitglied der Gemeinderatsfraktion der Grünen in Stutensee. Es handelt sich hierbei um die subjektive Darstellung der Fraktion.

Bahnbrechend ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Und es lohnt sich, sie im Original nachzulesen: BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18.
Das BVerfG hat das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als teilweise nichtig erklärt, da es lediglich bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen geplant hat. Es muss nun dezidiert dargelegt werden, welche Maßnahmen bis zur Klimaneutralität durchgeführt werden.
Begründet wird diese Entscheidung des BVerfG mit dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG), wonach der Staat verpflichtet ist, bei seinen auferlegten Schutzpflichten auch die künftigen Generationen im Blick zu behalten. Je mehr Freiheiten wir uns bei klimaschädlichen Entscheidungen erlauben, desto weniger Freiheiten werden die künftigen Generationen haben.
Zudem wird es begründet mit Art. 20a GG, welcher den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Bei der Abwägung von Schutzpflichten des Staates nimmt das Gewicht des Klimaschutzes immer weiter zu, je weniger wir jetzt dafür tun.

In Baden-Württemberg hat die neue Koalition – auch aufgrund der BVerfG-Entscheidung – den Klimaschutz deutlich in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gestellt und sich auf ein Klimaschutz-Sofort-Programm geeinigt, welches konkrete Maßnahmen beschreibt. Unter anderem:

  • Eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude und für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen.
  • Eine Green-Tech-Agenda zur Förderung von neuen grünen Technologien und eine Wasserstoff-Roadmap sowie eine Recycling-Strategie, um besonders in der Bauwirtschaft die Material-Kreisläufe zu verbessern.
    Damit will Baden-Württemberg auch zeigen, wozu eine führende Industrieregion in Sachen Klimaschutz imstande ist und wie sehr die Wirtschaft davon profitieren kann.

Stutensee hat sich mit der Teilnahme am European Energy Award bereits viel vorgenommen. Hierbei wird die Stadt von der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH unterstützt. Erste Modell-Projekte wie die geplante Energieversorgung durch Solarmodule und Eisspeicher von Kindergarten, Grundschule und neuer Mehrzweckhalle in Staffort sind auf den Weg gebracht worden. Dennoch fehlt es aus unserer Sicht an einer Gesamtstrategie. Daher haben wir als Fraktion den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, dass künftig bei den Vorlagen und Anträgen angegeben wird, ob die geplante Maßnahme neutral für das Klima ist oder Vor- bzw. Nachteile bringt. Sollte sie Nachteile bringen, so wäre in der Vorlage bzw. im Antrag anzugeben, wie diese verringert oder kompensiert werden können. Der „Klimavorbehalt“ verhindert noch keine klimaschädlichen Maßnahmen, macht jedoch transparent, bei welchen Maßnahmen der Gemeinderat im Sinne der Generationengerechtigkeit sich tiefer gehende Gedanken machen muss, bevor er sie in Angriff nimmt. Darüber hinaus hoffen wir, dass auch der geplante Stadtentwicklungsplan eine Orientierung in Sachen Klimaschutz geben wird.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen Stutensee

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