Zukunftshaus informiert über digitalen Nachlass

Vortrag "Digitaler Nachlass"

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 21.07.2022 21:36 | Keine Kommentare

Was passiert mit meinen E-Mails, meinem Online-Banking oder meinem Facebook-Account, wenn ich nicht mehr lebe? Dieser Frage ging Tanja Bröcker von der Verbraucherzentrale in ihrem Vortrag im Spöcker Begegnungszentrum nach. Das Thema stieß auf großes Interesse.

“Digitaler Nachlass – Daten erben leicht gemacht” lautete der Titel des Vortrags. Die gut dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zum großen Teil bereits mit dem Thema beschäftigt, entweder durch einen Todesfall in ihrem Umfeld oder weil sie sich Gedanken über ihre eigene Situation machten.

“Die Anzahl der Daten ist immens groß”, leitete Tanja Bröcker ihren Vortrag ein. Als möglicher Erbe müsse man sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob man ein Erbe annimmt oder ablehnt. Dazu würden auch alle digitalen Daten gehören vom E-Mail-Konto über das Streaming-Dienst-Abo bis hin zum Smart Home. Wenn man das Erbe annehme, gelte das im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge auch für alle digialen Daten, ob man sie nun kennt oder nicht.

Insbesondere diese kurze Frist führte zu Diskussionsbedarf im Publikum. In der kurzen Zeit könne man gar nicht alle Online-Konten und -Abos aufspüren, um sich einen Überblick zu verschaffen. Bröcker empfahl deshalb, Vorsorge zu treffen und seinen Erben möglichst eine Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten zu hinterlassen sowie einer Empfehlung, was damit passieren solle. Es gebe auch digitale Nachlassverwalter, die jedoch viel Geld für ihre Dienstleistung verlangten. Nicht zuletzt seien auch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ein Testament, das den Umgang mit digitalen Daten im Todesfall regelt, sinnvoll. Für weitere Beratung verwies Bröcker auf die Verbraucherzentrale.

Der Vortrag zum digitalen Nachlass war der erste, der im Rahmen des digitalen Zukunftshauses Stutensee veranstaltet wurde.

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