Eingriffskonzept gegen ungenehmigte Bauten

Holzlagerplätze

Beitragsbild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 06.06.2024 8:29 | 4 Kommentare

Hütten, Brennholzstapel, Zäune, Lagerstätten oder dauerhaft abgestellte Hänger – all das ist im Landschaftsschutzgebiet “Blankenlocher Wiesen” östlich von Blankenloch zu finden. Vieles davon widerspricht den Nutzungsbedingungen oder wurde ohne Genehmigung errichtet und ist damit illegal. Die Stadtverwaltung beginnt nun damit, die rechtlichen Regelungen durchzusetzen.

Schon seit mehreren Jahren wird das Thema unter dem Begriff “illegale Bauten im Außenbereich” im Gemeinderat behandelt. 2021 hatte eine Drohnenbefliegung des Landschaftsschutzgebiets “Blankenlocher Wiesen” stattgefunden, um den aktuellen Stand zu dokumentieren. Dabei waren 114 mögliche Verstöße gegen die Schutzverordnung des Landratsamts festgestellt worden. Aufgrund von Personalengpässen blieb das Thema dann jedoch liegen. Da die Verwaltung nicht willkürlich gegen einzelne Verstöße vorgehen darf, sondern alle gleich behandeln muss, musste erst ein entsprechendes Konzept erstellt werden.

Nun will die Verwaltung systematisch einschreiten und im Landschaftsschutzgebiet wieder einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen, um den Schutzzweck des Gebiets zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt habe das jetzt vorliegende Eingriffskonzept sehr begrüßt, so die Stadtverwaltung.

Im ersten Schritt erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer:innen einen Anhörungsbogen. Im Anschluss wird die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Ist ein Bauwerk genehmigungsfähig, liegt aber keine Baugenehmigung vor, könne diese nachträglich erteilt werden. In allen anderen Fällen zieht die Verwaltung es vor, einen Vertrag über den Rückbau mit den Betroffenen zu schließen. Dabei würden “angemessene Fristen” gesetzt, die auch mehrere Jahre betragen können. Wird der Vertrag nicht angenommen, kann es zu einer Abbruchverfügung kommen, sofern das Landratsamt keine Ausnahme erteilt. Letztlich wird aber jeder Einzelfall untersucht und bewertet.

Aufgrund der personellen Situation im Rathaus könne nicht gegen alle 114 Verstöße gleichzeitig vorgegangen werden. Stattdessen soll das in 10er- oder 20er-Gruppen geschehen, gestaffelt nach Intensität der Verstöße. So stehen große, ungenehmigte Scheunen oben auf der Liste, während kleine Gartengerätehütten und Zäune weiter unten folgen. Zudem sollen neuere Verstöße vor älteren bearbeitet werden.

Die Stadtverwaltung rechnet mit Protest gegen die geplanten Maßnahmen und bittet die Mitglieder des Gemeinderats, nicht aufgrund einer Mobilisierung nachzugeben, da sonst die Gleichbehandlung gefährdet sei. “Die Lautstärke ist irrelevant, wenn man sich Sachargumenten stellt”, so die Verwaltung.

Das sagt der Gemeinderat

“Die Bauten werden immer mehr und hässlicher”, urteilte Thomas Hornung (CDU/FDP-Fraktion). Deshalb sei es “allerhöchste Zeit”, etwas zu unternehmen. Auch in anderen Gebieten solle nicht abgewartet werden.

“Das wird kein Kindergeburtstag”, so Klaus Mayer (Freie Wähler). Aber seine Fraktion stehe hinter dem Vorgehen.

“Wir haben seit mindestens 15 Jahre Anträge zu dem Thema gestellt”, so Ludwig Streib (Grüne). Beim angekündigten Ermessensspielraum müsse dieser zugunsten der Natur ausgelegt werden.

“Hier wird nichts über das Knie gebrochen”, so Wolfgang Sickinger (SPD). Es gebe eine Vereinbarung bei Einsicht mit langen Fristen, das sei ein faires Vorgehen. Den Widerstand müsse man aushalten im Sinne von Natur- und Artenschutz.

“Wir müssen der Verwaltung den Rücken stärken”, sagte Tobias Walter (Junge Liste). Diese habe es sich schwer gemacht, ein faires Verfahren zu finden.

Bei einer Gegenstimme aus der CDU/FDP-Fraktion wurde das Vorgehen beschlossen.

forum Kommentare

maction

“Bei einer Gegenstimme aus der CDU/FDP-Fraktion” … ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Daniel

Beschlossen direkt vor der Gemeinderatswahl. Da bekommt der neue Rat gleich eine unangenehme Aufgabe aufgebürdet von den Vorgängern. Der Zeitpunkt ist sicherlich kein Zufall.

maction

Mit Kritik für Stadtverwaltung und Gemeinderat halte ich meist nicht hinterm Berg… aber dieses Vorhaben, abgesegnet durch LRA und GR, klingt wie ein “Plan”, um dem LSG zu seinem Recht zu verhelfen. Ob die positiven Veränderungen z.B. im Bereich östlich vom “Am Rain” mit den Städtischen Aktivitäten i.d.S. in Verbindung stehen? Ich bin gespannt, was sich in ein bis zwei Jahren zum Guten verändert hat…
@Daniel: Die Aktion dürfte von der Stadtverwaltung getrieben sein und der GR auch nach der Wahl zu 80% mit denselben Spielern besetzt sein – meine Vermutung.

Bubbi

Dass die Verwaltung bzw. die Baurechtsbehörde mit diesem Eingriffskonzept in die Gremien gegangen ist, hat mehr hinweisenden als dass es einer Zustimmung des Gemeinderats eines Einschreiten der Behörde bedurft hätte. Daher ist der Zeitpunkt recht egal.
Die Baurechtsbehörde ist durch Gesetz (LBO) für bauliche Anlagen zuständig. Dazu gehören auch Zäune oder eben Lagerplätze für (Brenn-)Holz. So kleinteilig das manche auch halten mögen, ist das aber so.
Und bauliche Anlagen haben grundsätzlich im Außenbereich nichts zu suchen – außer die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben.
Sind hierbei baurechtswidrige Zustände festzustellen oder weil falsch gebaut (ohne Genehmigung, zu groß, etc.) hat die Baurechtsbehörde die Pflicht per Gesetz tätig zu werden bzw. ihr Ermessen – ob und wie sie tätig wird – auszuüben und zu begründen. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat. Einen politischen Spielraum gibt es nicht. Wenn jemand 100 km/h in einer 30er Zone fährt, kann auch nicht im Gemeinderat abgestimmt werden, ob derjenige den Führerschein nicht doch behalten darf, weil er auf das Auto angewiesen ist. Er hätte schlicht entsprechend den Vorgaben dann fahren müssen, um den Führerschein nicht zu gefährden. Oder um den Bezug zum Sachverhalt zu haben: wenn jemand dort Auto fährt, wo er gar nicht fahren darf, darf sich nicht beschweren, wenn es ein Knöllchen gibt.

Dass das Landratsamt über das Eingriffskonzept erfreut ist, ist wenig verwunderlich. Dieses hätte durch von ihr erlassenen Schutzordnung des Gebiets selbst schon längst eingreifen können als Naturschutzbehörde.

Richtig ist, dass man dagegen vorgeht und nicht im “wenn du nichts machst, mache ich auch nichts”-Spielchen Zeit verliert. Verlieren würde nur die Natur.

Aber es muss klar sein, dass das ein Stich in ein Wespennest sein wird. Denn wenige werden ihre über Jahre genutzte Anlagen mit Freude und Verständnis aufgeben wollen. Auch politisch wird von den Eigentümern bestimmt versucht Druck aufzubauen. Das muss ausgehalten werden. Allein schon als Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden, die lediglich ihre Arbeit erledigen und eben auch dafür Geld erhalten.

Zudem kann das Naturschutzgebiet nur der Anfang sein. Denn der restliche Außenbereich wird ähnliche und gleiche Verstöße vorweisen, gegen die die Behörde vorgehen muss. Also werden die nördlichen Stadtteile und Rest-Blankenloch und Büchig auch noch – wahrscheinlich in weiter Zukunft – auch mit dem Rückbau im Außenbereich beschäftigen müssen.

In den nächsten Instanzen des Widerspruchs und den gerichtlichen Verfahren, wird man sehen, ob das Eingriffskonzept diesen Prüfungen standhalten kann.

Gutes gelingen, starke Nerven und Rückendeckung aus dem Haus und den Gremien.