Zu gleich zwei Starkregenereignissen kam es am vergangenen Wochenende in Stutensee. Am Freitag, dem 25. Juli, war Friedrichstal, am Sonntag Blankenloch betroffen. Die Feuerwehr war dabei jeweils mehrfach im Einsatz. Es entstanden Schäden, darunter auch an städtischen Einrichtungen. Die Stadtverwaltung informierte bei der letzten Gemeinderatssitzung darüber.
Starkregenereignisse kommen immer wieder vor und werden in den nächsten Jahren aufgrund der Klimaerwärmung häufiger oder extremer werden. Um möglichen Schäden durch das Wasser vorzubeugen und vorbereitet zu sein, hat die Stadtverwaltung einen Plan zum Starkregenrisikomanagement erstellen lassen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurde dieser der Öffentlichkeit vorgestellt.
Welche Bereiche sind in Stutensee bei Starkregen besonders gefährdet? Wie kann man sein eigenes Grundstück schützen? Die Stadtverwaltung lädt die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung am 16. Juli in die Festhalle ein.
Starkregen-Ereignisse können zu Überschwemmungen führen, auch ohne dass ein großer Fluss in der Nähe ist. Das konnte vergangenes Jahr in Gondelsheim und Umgebung beobachtet werden. Wie sieht es in Stutensee aus? Die Stadtverwaltung hat ein Ingenieursbüro mit der Untersuchung beauftragt, das nun seine Ergebnisse vorstellt.
In Folge des Starkregens am vergangenen Wochenende kam es zu Überflutungen in Blankenloch. Zahlreiche Keller liefen voll Wasser. Augenzeugen zufolge war die Kanalisation von den Wassermassen überlastet. Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung daraus?
Spätestens seit dem Hochwasser im Ahrtal ist Überflutungsschutz und Starkregenvorsorge vielerorts im Gespräch. So auch in Friedrichstal. Doch können die Alte Bach, deren Bett meistens trocken liegt, und die Heglach für Friedrichstal gefährlich werden? Der Ortschaftsrat hat im Januar darüber diskutiert, wie der Ortsvorsteher mitteilt.
Auf Antrag der Freien Wähler befasste sich der Gemeinderat Ende Oktober mit der Einrichtung eines Starkregenmanagements. Für das kommende Jahr werden 40.000 Euro für die Erstellung eines solchen Planes vorgesehen. Dabei geht es jedoch nur um ein Handlungskonzept, nicht um die Umsetzung konkreter Maßnahmen.