Amtsblatt: Neue Veröffentlichungsrichtlinien

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Beitragsbild: Stadt Stutensee

Von Martin Strohal | 23.02.2016 21:39 | 1 Kommentar

Aufgrund der steigenden Zahl an Redakteuren für das Stutenseer Amtsblatt “Stutensee-Woche”, damit größerem Aufwand für die Stadtverwaltung als Herausgeber, sowie geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sah die Stadt die Notwendigkeit, die Veröffentlichungsrichtlinien zu überarbeiten. Die bislang gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1993. Ein erster Entwurf wurde vergangenen Dezember bereits im Gemeinderat diskutiert (wir berichteten) und schließlich vertagt. Nur die Karenzzeit vor Wahlen wurde angesichts der im März bevorstehenden Landtagswahl bereits im Januar beschlossen (wir berichteten).

Die neuen Richtlinien wurden bereits im Ausschuss für Verwaltung und Soziales (AVS) vordiskutiert und Einvernehmen erzielt. In der Gemeinderatssitzung vergangenen Montag beschäftigten sich die Mitglieder des Gremiums dann auch nur noch mit den Punkten, die sie persönlich betrafen: Wie hoch fällt das Zeilenkontingent für Parteien und Fraktionen aus? Worüber dürfen Parteien berichten?

Hauptamtsleiter Edgar Geißler, der die Verantwortung für das Amtsblatt hat, fasste die Ergebnisse zusammen. Bisher hatten Parteien mit eigenständigen Ortsverbänden pro Stadtteil ein eigenes Zeilenkontingent. Künftig soll es pro Partei ein Kontingent von 50 Zeilen für ganz Stutensee geben, unabhängig von der Anzahl der Untergliederungen. Die Fraktionen des Gemeinderats erhalten jeweils 50 weitere Zeilen. Und zu guter letzt gibt es 10 Zeilen pro Stadtrat. Diese zählen zum Kontingent der Partei, nicht der Fraktion. Das führt zu leichten Verschiebungen bei den Parteien. Die SPD bekommt beispielsweise statt bisher 130 künftig 150 Zeilen (50 für die Partei + 50 für die Fraktion + 10 für jeden der fünf Stadträte). Die Grünen müssen mit etwas weniger Zeilen als bisher auskommen.

Kurt Gorenflo (CDU) drückte sein Missfallen gegenüber der neuen Regelung aus. Politiker seien wichtige Funktionsträger. Während jeder kleine Verein aus seinem Stadtteil berichte, hätten die Parteien nun nur noch das stadtteilübergreifende Kontingent, obwohl jeder Ortsverband seinen eigenen Vorstand und seine eigenen Sitzungen habe. Dabei müssten sich die Berichterstatter aus den einzelnen Stadtteilen künftig abstimmen, um das Gesamtkontingent nicht zu überschreiten. Das sei riesiger Aufwand.

Heinrich Sickinger (SPD) fand die Regelung jedoch vernünftig, damit nicht “noch und noch Stadtverbände gegründet werden”, womit er wohl auf die jüngsten Aktionen der “Die PARTEI” anspielte, die neben dem Stadtverband “Staffort-West” auch einen Stadtverband “Friedrichstal” gegründet hatte, für beide jedoch auch nach der bisherigen Regelung schon kein Zeilenkontingent im Amtsblatt erhalten hatte.

Ludwig Streib (Grüne) fragte, ob im Abschnitt der Fraktion nur aus dem Gemeinderat berichtet werden dürfe. Geißler und Demal verwiesen auf das lokale Geschehen. Dazu gehöre auch, wenn sich Fraktionsmitglieder mit einem Bundestagsabgeordneten träfen, um beispielsweise über TTIP zu diskutieren.

Klaus Mangold (Freie Wähler) kritisierte einen Artikel aus einer vergangenen Ausgabe der Stutensee-Woche, in der ein Europaabgeordneter beim Besuch eines Lebensmitteleinzelhändlers gezeigt wurde – und das, wo doch gerade die Karenzzeit vor der Landtagswahl gelte. Geißler erklärte, dass er den Artikel auch erst hatte ablehnen wollen. Ein zu Rate gezogener Anwalt riet nach der Streichung des Parteinamens jedoch zur Veröffentlichung; das Rathaus würde vor Gericht sonst nur verlieren. Der Aufenthalt eines Abgeordneten sei keine politische Meinung.

Ansonsten regelt die neue Veröffentlichungsrichtlinie die Erwähnung von Geburtstagen sowie die rechtliche Situation bei der Verwendung von Bildern. Es werden künftig keine Plakate und Flyer mehr abgedruckt, eine Vorankündigung einer Veranstaltung erfolgt maximal zweimal. Darüber hinaus steht der Anzeigenteil zur Verfügung. Regelmäßig stattfindene Veranstaltungen werden nur noch einmal pro Monat berücksichtigt. Das betrifft Kirchen und Vereine. Glück- oder Genesungswünsche werden nicht veröffentlicht, ebensowenig die Namen aller Mitwirkenden, Helfer und Gönner einer Veranstaltung. Verdeckte Werbung (z.B. Danksagungen an Firmen, Werbung für Musikgruppen) ist untersagt. Zudem behält sich die Redaktion vor, die Veröffentlichung wegen ihres Inhalts, ihrer Formalität, ihrer Grammatik oder anderer offensichtlicher Fehler zu redigieren, nur auszugsweise oder gekürzt oder nicht zu veröffentlichen, ohne den Einsender zu benachrichtigen. Der Redaktionsschluss wird vorverlegt auf montags, 8 Uhr.

Die neue Veröffentlichungsrichtlinie wurde bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen.

forum Kommentare

Puh, ganz schön kompliziert. Bei meinstutensee.de gibt zum Glück kein Zeilenkontingent ;-)