Kürzlich hatte die Bürgerinitiative “Lachwald erhalten” ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Lachwalds beantragt und dazu 3.333 gesammelte Unterschriften im Rathaus übergeben (wir berichteten). Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung sind 2.999 gültige Unterschriften übrig geblieben. Diese Zahl übertrifft das geforderte Quorums von 7 % der stimmberechtigten Bürger dennoch um mehr als das Doppelte. Gut 1.400 Unterschriften hätten genügt.
“Gemeinderat hat keinen Ermessensspielraum”
Der Gemeinderat muss innerhalb von zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden. Dafür ist zum einen die Zahl der gültigen Unterschriften relevant. Zum anderen muss der formulierte Kostendeckungsvorschlag der Prüfung standhalten. Für die Formulierung dieses Vorschlags hatte Dr. Edgar Wunder vom Verein Mehr Demokratie e.V. Vollmacht der Bürgerinitiative. “Nach meinem Dafürhalten wurde dieses Bürgerbegehren ordnungsgemäß formuliert und eingereicht”, erklärte Wunder gegenüber meinstutensee.de. “Der Gemeinderat hat hier keinen Ermessensspielraum. Er ist gesetzlich verpflichtet, ein ordnungsgemäß gestelltes Bürgerbegehren für zulässig zu erklären und es dann entweder inhaltlich zu übernehmen oder einen Bürgerentscheid anzusetzen.”
Beschluss erst im Oktober
Der Stadtverwaltung genügt die Vorbereitungszeit zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. September nicht. Da der darauf folgende reguläre Sitzungstermin Ende Oktober nicht mehr innerhalb der Frist liegt, wird die Stadt eine Sondersitzung im Oktober einberufen. Vorher muss laut Gemeindeordnung eine Vertrauensperson der Bürgerinitiative angehört werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Über die Badischen Neuesten Nachrichten erfuhr die Bürgerinitiative, dass sich der Oberbürgermeister vorher mit dem Ältestenrat beraten will. Laut Stutenseer Satzung tagt der Ältestenrat immer nicht öffentlich. Joachim Heger, eine der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative, bedauert das. Er hoffe aber, dass ein Vertreter seiner Initiative zu der Sitzung eingeladen werde, um Transparenz zu schaffen.
Perspektivwerkstatt startet
Die vom Gemeinderat in seiner letzten Sitzung auf den Weg gebrachte Perspektivwerkstatt, in der ausgewählte Bürger am Planungsprozess beteiligt werden sollen (wir berichteten), soll Anfang Oktober starten, noch bevor klar ist, wie es mit dem Bürgerbegehren weitergeht. Heger kritisiert das. Er hielte eine vorübergehende Aussetzung für sinnvoll, bis es klare Verhältnisse gebe.
Wie Bürgermeister Edgar Geißler gegenüber den BNN erklärte, habe diese Bürgerbeteiligung das Thema “Zukunft Wohnen Stutensee” und sei nicht speziell auf das Projekt im Lachwald zugeschnitten.
Schließlich appelliert Heger an den Oberbürgermeister und an die verantwortlichen Fraktionsvorsitzenden sowie Stellvertreter, noch vor Beratungen im Rahmen des Ältestenrats Gespräche mit den Vertrauenspersonen aufzunehmen. “Es sollte spätestens jetzt ein gemeinsames Interesse an einem guten und konstruktiven Miteinander beim weiteren Verfahrensablauf des Bürgerbegehrens bestehen, weil nur so gegenseitiges Verständnis und eine Befriedung erreicht werden kann – egal wer sich letztendlich durchsetzt, Bürgerinnen und Bürger oder Gemeinde.”
Der Ältestenrat (Auszug aus der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stutensee):
(2) Der Ältestenrat berät den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderats. Er ist über wichtige Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, rechtzeitig zu unterrichten und hat nach Möglichkeit eine freie Verständigung zwischen den Fraktionen über Art und Zeitpunkt ihrer Behandlung herbeizuführen. Der Ältestenrat ist kein beschließender oder beratender Ausschuss des Gemeinderats.
(3) Der Oberbürgermeister beruft den Ältestenrat ein. Der Ältestenrat ist einzuberufen, wenn es mindestens ein Viertel seiner Mitglieder beantragt. Er ist beratungsfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beratungen des Ältestenrats sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Ältestenrats sind zur Verschwiegenheit über alle behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Oberbürgermeister von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Gemeinderats.
(4) Der Ältestenrat kann ohne Einhaltung einer Frist zusammentreten.
(5) Die Sitzungen des Ältestenrats sind nichtöffentlich.Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stutensee, § 3
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