Lachwald-Bürgerbegehren: Rathaus schlägt Zulassung vor

Lachwald

Beitragsbild: Jonas Riedel

Von Martin Strohal | 11.10.2017 22:09 | Keine Kommentare

Donnerstag, der 19. Oktober 2017, ist der entscheidende Tag für das Bürgerbegehren “Lachwald erhalten”. Um 19 Uhr kommt der Gemeinderat zu einer Sondersitzung zusammen, um über die Zulässigkeit des Begehrens zu befinden. Aufgrund der erwarteten Besucherzahlen findet die Sitzung um 19 Uhr ausnahmsweise in der Blankenlocher Festhalle statt.

Im ersten Tagesordnungspunkt werden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu Wort kommen. Sie haben, wie von der Gemeindeordnung vorgeschrieben, die Gelegenheit, ihr Anliegen zu erläutern. Der zweite Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Entscheidung über die Zulässigkeit. Hier ist es an den Stadträten, entsprechend abzustimmen. Dabei müssen sie sich jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben richten, die die Gemeindeordnung an ein zulässiges Bürgerbegehren stellt. “Der Gemeinderat hat hier keinen Ermessensspielraum”, erläuterte Dr. Edgar Wunder, Fachmann für Bürgerbegehren beim Verein Mehr Demokratie e.V. gegenüber meinstutensee.de. “Er ist gesetzlich verpflichtet, ein ordnungsgemäß gestelltes Bürgerbegehren für zulässig zu erklären und es dann entweder inhaltlich zu übernehmen oder einen Bürgerentscheid anzusetzen.”

Die folgenden Punkte müssen erfüllt sein:

  • Gegenstand des Bürgerbegehrens: Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde
  • Kein Bürgerentscheid in den vergangenen drei Jahren zum selben Gegenstand
  • Schriftliche Einreichung
  • Einreichung innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses, gegen den es sich richtet
  • Enthält klar definierte Frage zur Abstimmung mit Begründung
  • Erreichung des Quorums von mindestens 7 %
  • Durchführbarer Kostendeckungsvorschlag

Auch wenn die Stadtverwaltung die von der Bürgerinitiative genannten Kostendeckungsvorschläge kritisch sieht, erkennt sie dennoch alle Vorgaben als erfüllt an. Deshalb enthält der Beschlussvorschlag für die Sondersitzung an die Stadträte die Empfehlung, das Bürgerbegehren zuzulassen. Alternativ könne der Gemeinderat den umstrittenen Beschluss auch von sich aus zurückziehen.

Der Beschlussvorschlag enthält auch Informationen zum weiteren Vorgehen. Die von der Bürgerinitiative formulierte Frage „Sind Sie dafür, dass der Lachwald in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und der Beschluss des Gemeinderats zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Lachwald II“ aufgehoben wird?“soll genau in dieser Formulierung im Bürgerentscheid verwendet werden. Die Abstimmung muss innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit erfolgen. Vorgeschlagen wird deshalb Sonntag, der 18. Februar 2018.

Im Vorfeld der Abstimmung haben sowohl die Stadtverwaltung, die Fraktionen im Gemeinderat als auch die Bürgerinitiative die Möglichkeit, ihre Argumente der Bevölkerung vorzustellen. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Informationsschrift als Beilage der “Stutensee-Woche” (Ausgabe vom 18.01.2018) vor, die an alle Haushalte, nicht nur Abonnenten, verteilt wird.

Für den Bürgerentscheid fallen Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro an.

Der Stutenseer Gemeinderat hatte im Mai beschlossen, das Bebauungsplanverfahren für etwa eine Hälfte des Lachwalds bei Büchig zu starten. Ziel der Stadtverwaltung ist es, auf dieser Fläche kostengünstiges Wohnen anzubieten. Zwei Drittel sollen verkauft werden, um mit den Einnahmen, städtische Investitionen, z.B. in den Brandschutz, durchzuführen. (Lesen Sie hierzu unser Gespräch mit der Stadtverwaltung). Gegen dieses Vorhaben haben sich zwei Bürgerinitiativen gegründet. Eine davon hat das Bürgerbegehren gestartet, über das jetzt zu entscheiden ist.

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